Die freie Heilfürsorge für Polizisten ist eine besondere Form der Gesundheitsversorgung für bestimmte Polizeivollzugsbeamte. Dabei übernimmt der Dienstherr die Krankheitskosten nach den jeweils geltenden Heilfürsorgevorschriften.
Welche konkreten Ansprüche bestehen, richtet sich unter anderem nach dem Dienstherrn und den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Bei der Bundespolizei sind die Leistungen beispielsweise in der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung geregelt.
Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:
- ambulante ärztliche Behandlungen
- zahnärztliche Behandlungen
- Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
- Krankenhausbehandlungen
- Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen
- medizinisch notwendige Rehabilitationsleistungen
Die freie Heilfürsorge für Polizisten ist jedoch keine private Krankenversicherung. Zudem können sich Leistungsumfang, Eigenbeteiligungen und Voraussetzungen je nach Dienstherr unterscheiden.