Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Borde in Herborn

Aufgaben einer DU

Eine Dienstunfähigkeit kann jeden Lehrer treffen. Die DU hat dann die Aufgabe, finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass Lehrer ihren Lebensstandard halten können. Die Dienstunfähigkeitsversicherung greift, sobald die Lehrer von ihrem Dienstherren für dienstunfähig erklärt werden.

Das geschieht beispielsweise im Krankheitsfall, wenn eine psychische oder physische Erkrankung das Unterrichten unmöglich macht. Grundlage der Dienstunfähigkeit ist hierbei eine offizielle Dienstunfähigkeitsbescheinigung, die vom Dienstherren ausgestellt wird.

Die Versicherung zur Dienstunfähigkeit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Borde in Herborn führt dann keine eigene Prüfung durch, sondern leistet schnell und unbürokratisch die Zahlung. So kommt es zu keinen Versorgungslücken und die Lehrer sind abgesichert.

Weißes Informationssymbol mit einem „i“ in einer Sprechblase auf orangefarbenem Kreis-Hintergrund.

Wer braucht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Dienstunfähig können alle Lehrer werden, doch richtet sich die Dienstunfähigkeitsversicherung speziell an verbeamtete Lehrer. Angestellte und freiberufliche Lehrer benötigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Beamte haben in den ersten fünf Dienstjahren kaum Ansprüche. Die DU sichert im Ernstfall mit einer monatlichen Rente ab.

Beim Schutz vor einer Dienstunfähigkeit großen Wert auf die DU-Klausel legen

Bei einer Dienstunfähigkeit ist es entscheidend, dass im Vertrag zur Versicherung der Dienstunfähigkeit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Borde in Herborn eine DU-Klausel enthalten ist. Diese legt fest, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die Versicherung bei einer Dienstunfähigkeit eines Lehrers zahlt.

Liegt eine DU-Klausel vor, genügt eine Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherren, damit die Versicherungssumme gezahlt wird. Ohne eine DU-Klausel müssen die Lehrer nachweisen, dass eine Dienstunfähigkeit vorliegt und dass sie ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Das ist teilweise schwer zu leisten.

Es ist zwischen einer echten (vollwertigen) DU-Klausel und einer unechten DU-Klausel zu unterscheiden. Bei ersterer liegt eine Dienstunfähigkeit vor, sobald der Dienstherr diese feststellt und eine offizielle Dienstunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Bei letzterer führt die Versicherung eine eigene Prüfung durch, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Hierdurch entstehen gelegentlich Probleme oder Verzögerungen bei der Auszahlung.

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Eine Dienstunfähigkeit betrifft Lehrer immer häufiger. Schützen Sie sich und Ihre finanzielle Situation durch eine Versicherung zur Dienstunfähigkeit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Borde in [ort]. So sind Sie im Ernstfall hervorragend abgesichert.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Sascha Borde
Turmstraße 13-15
35745 Herborn
Termin vereinbaren 02772 6499260 02770 2718838 Filialen und Team
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