Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Borde in Herborn
Aufgaben einer Dienstunfähigkeitsversicherung
Eine Dienstunfähigkeit kann jeden Lehrer treffen. Die DU hat dann die Aufgabe, finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass Lehrer ihren Lebensstandard halten können. Die Dienstunfähigkeitsversicherung greift, sobald die Lehrer von ihrem Dienstherren für dienstunfähig erklärt werden.
Das geschieht beispielsweise im Krankheitsfall, wenn eine psychische oder physische Erkrankung das Unterrichten unmöglich macht. Grundlage der Dienstunfähigkeit ist hierbei eine offizielle Dienstunfähigkeitsbescheinigung, die vom Dienstherren ausgestellt wird.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Borde in Herborn führt dann keine eigene Prüfung durch, sondern leistet schnell und unbürokratisch die Zahlung. So kommt es zu keinen Versorgungslücken und die Lehrer sind abgesichert.

Wer braucht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Dienstunfähig können alle Lehrer werden, doch richtet sich die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Borde in Herborn speziell an verbeamtete Lehrer. Angestellte und freiberufliche Lehrer benötigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Beamte haben in den ersten fünf Dienstjahren kaum Ansprüche. Die DU sichert im Ernstfall mit einer monatlichen Rente ab.
Warum ist die DU-Klausel bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung essentiell?
Bei einer Dienstunfähigkeit ist es entscheidend, dass im Vertrag zur Versicherung der Dienstunfähigkeit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Borde in Herborn eine DU-Klausel enthalten ist. Diese legt fest, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die Versicherung bei einer Dienstunfähigkeit eines Lehrers zahlt.
Liegt eine DU-Klausel vor, genügt eine Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherren, damit die Versicherungssumme gezahlt wird. Ohne eine DU-Klausel müssen die Lehrer nachweisen, dass eine Dienstunfähigkeit vorliegt und dass sie ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Das ist teilweise schwer zu leisten.
Es ist zwischen einer echten (vollwertigen) DU-Klausel und einer unechten DU-Klausel zu unterscheiden. Bei ersterer liegt eine Dienstunfähigkeit vor, sobald der Dienstherr diese feststellt und eine offizielle Dienstunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Bei letzterer führt die Versicherung eine eigene Prüfung durch, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Hierdurch entstehen gelegentlich Probleme oder Verzögerungen bei der Auszahlung.

Unser Tipp
Sichern Sie sich jetzt mit einer echten DU-Klausel in Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Borde in Herborn ab – damit Ihre Absicherung im Ernstfall garantiert greift.
Häufig gestellte Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Lehrer tragen im Berufsalltag eine hohe Verantwortung – gleichzeitig kann eine Erkrankung oder ein Unfall dazu führen, dass die Unterrichts- und Dienstpflichten nicht mehr erfüllt werden können. Welche Unterschiede es zur Berufsunfähigkeit gibt, welche finanziellen Folgen entstehen und warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer sinnvoll ist, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Was bedeutet Dienstunfähigkeit für Lehrer?
Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Lehrer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre Unterrichts- und Dienstpflichten zu erfüllen. Der Dienstherr stellt dies fest und versetzt betroffene Lehrer in den Ruhestand.
Worin liegt der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?
Angestellte Lehrer fallen unter den Begriff der Berufsunfähigkeit. Verbeamtete Lehrer hingegen unterliegen den Regelungen zur Dienstunfähigkeit. Diese Unterschiede wirken sich direkt auf die Ansprüche und Absicherungen aus.
Welche Folgen hat die Dienstunfähigkeit für die finanzielle Absicherung?
Bei einer Dienstunfähigkeit erhalten Beamte ein Ruhegehalt. Dieses fällt jedoch oft deutlich geringer aus als das aktive Einkommen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer kann die finanzielle Lücke wirksam schließen.
Warum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer sinnvoll?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer schützt Sie vor Einkommenseinbußen im Falle einer Dienstunfähigkeit. So sichern Sie Ihre laufenden Kosten ab und behalten finanzielle Stabilität für sich und Ihre Familie.
Jetzt beraten lassen
Eine Dienstunfähigkeit betrifft Lehrer immer häufiger. Schützen Sie sich und Ihre finanzielle Situation durch eine Versicherung zur Dienstunfähigkeit für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Borde in Herborn. So sind Sie im Ernstfall hervorragend abgesichert.
Sascha Borde
Turmstraße 13-15
35745 Herborn
Nach Vereinbarung
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