Schadensfälle in der Praxis
Die Arbeit von Polizei, Justiz und Zoll ist vielseitig, geht aber auch mit verschiedenen Risiken einher. So kann es zu einem Fehler bei einer Festnahme kommen. Wurde diese ungerechtfertigt vorgenommen, hat der Festgenommen Anspruch auf Schadenersatz, weil seine Ehre und Freiheit verletzt wurden.
Die mit diesen Schadensfall verbundenen Kosten übernimmt die Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Borde in Herborn.
Ebenfalls gängig sind Fehler bei Wohnungsdurchsuchungen. Wenn diese unrechtmäßig durchgeführt wurden, haben Betroffene einen Anspruch auf Schadenersatz. Das gilt auch, wenn im Rahmen einer rechtmäßigen Durchsuchung persönliche Gegenstände zerstört oder beschädigt werden. Die juristische Auseinandersetzung zieht dann Kosten nach sich, die die Versicherung trägt.
Beim Zoll kommt es vor, dass ein Warenwert falsch berechnet und eine nicht korrekte Steuer verlangt wird. Wenn es sich um ein Produkt handelt, das von einem Unternehmen importiert wurde, klagt dieses eventuell auf Schadenersatz. Alle Rechtskosten, die mit dieser Auseinandersetzung einhergehen, werden von der Diensthaftpflicht getragen.