Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamteder DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Borde in Herborn
Keine Angst vor einer Dienstunfähigkeit (DU) dank der Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte
Eine Dienstunfähigkeit stellt das Leben von Verwaltungsbeamten auf den Kopf. Sie können ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen und haben keine Einnahmen mehr. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Borde in Herborn greift in diesem Fall. Sie zahlt den Betroffenen eine monatliche Rente, sodass diese ihren Lebensstandard halten können.
Ab wann eignet sich der Abschluss einer DU?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Borde in Herborn sollte möglichst früh abgeschlossen werden. Wenn Beamte noch keine fünf Jahre in Dienst sind, greift die Mindestversorgung noch nicht. Dann stehen sie bei einer Dienstunfähigkeit ohne finanzielle Absicherung da.
Die DU kommt dann zum Tragen und sorgt dafür, dass die Versicherten einen monatlichen Betrag erhalten.
Damit das funktioniert, muss die Dienstunfähigkeit zunächst festgestellt werden. Das erfolgt üblicherweise durch den Dienstherren. Dieser stellt eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung aus und entlässt die Beamten aus dem Dienst. Bei einer vorliegenden DU-Klausel genügt dies, damit die Versicherung greift.
Ohne eine solche Klausel ist es möglich, dass der Versicherer eigene Prüfungen vornimmt, bevor er zahlt.

Unbedingt eine DU-Klausel in den Versicherungsvertrag aufnehmen
Eine DU-Klausel sorgt dafür, dass die Versicherung schon bei Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn zahlt. Ohne sie prüft der Versicherer selbst – oft mit Verzögerung. Zudem wird ohne DU-Klausel zwischen Dienst- und Berufsunfähigkeit unterschieden, was zu einer Zuweisung anderer Tätigkeiten führen kann.
Auf diese Weise hilft eine Dienstunfähigkeitsversicherung
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Borde in Herborn greift in unterschiedlichen Situationen. Chronische Krankheiten wie ein Burnout oder eine Depression führen dazu, dass ein Verwaltungsbeamter seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Hiervon können auch sehr junge Beamte betroffen sein.
Ein weiteres Praxisbeispiel ist ein Unfall. Das können beispielsweise Autounfälle während der Dienstzeit oder Unfälle am Arbeitsplatz sein. Einige verursachen zeitlich begrenzte Folgen andere haben langfristige Konsequenzen. Dann können die Beamten nicht mehr arbeiten und erhalten eine monatliche Rente durch ihre DU.
Neben psychischen Problemen sind es häufig körperliche Erkrankungen, die eine Dienstunfähigkeit auslösen. Hierzu gehören zum Beispiel Krebserkrankungen oder chronische Rücken- und Gelenkerkrankungen. Können die Verwaltungsbeamten ihrer Tätigkeit aufgrund solcher Krankheiten nicht mehr nachgehen, greift die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Jetzt beraten lassen
Schützen Sie sich vor der finanziellen Unsicherheit, die mit einer Dienstunfähigkeit einhergeht. Nehmen Sie Kontakt mit unseren Mitarbeitern auf und profitieren Sie von einer hervorragenden Beratung zur Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Borde in Herborn.
Sascha Borde
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