Heilfürsorge | DBV Martina Bürkel-Ziser Freiburg

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Martina Bürkel-Ziser in Freiburg
Heilfürsorge Freiburg

Die freie Heilfürsorge
für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll

Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll befinden sich in einem öffentlicht-rechtlichen Dienstverhältnisses. Ihr Dienstherr hat Ihnen gegenüber eine sogenannte Fürsorgepflicht, die er unter anderem in Form der freien Heilfürsorge nachkommt. Der Dienst von Beamten der Polizei, Justiz und Zoll ist nicht mit dem Arbeitsverhältnis eines Angestellten in der privaten Wirtschaft vergleichbar. Sie als Beamter unterliegen einer Dienst- und Treuepflicht und erfüllen hoheitliche Aufgaben. Dabei setzen Sie häufig die eigene Gesundheit auf’s Spiel. Um Ihre Tätigkeit angemessen zu honorieren, erhalten Beamten der Polizei, Justiz und Zoll die freie Heilfürsorge Ihres Dienstherrn.

So funktioniert die freie Heilfürsorge
für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll

Das System der freien Heilfürsorge ist weder mit der Beihilfe noch mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu vergleichen. Lediglich die Leistungen sind mit der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen.
 
Erhalten Sie die freie Heilfürsorge, müssen Sie keine monatlichen Beiträge aus Ihrem Einkommen abführen. In der Regel wird bei der freien Heilfürsorge 1,5 % Ihrer Besoldung einbehalten. Vollzugsbeamten der Bundespolizei profitieren von einer einhundertprozentigen Kostenübernahme.
 
Heilfürsorgeberechtigte haben einen direkten Anspruch auf ärztliche oder zahnärztliche Behandlung. Im Rahmen der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die Kosten der erstattungsfähigen Aufwendungen zu 100 Prozent. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg erklärt Ihnen gerne im Detail alle wichtigen Informationen.

Heilfürsorge | DBV Martina Bürkel-Ziser Freiburg

Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?

Die Regelungen der freien Heilfürsorge variieren von Bundesland zu Bundesland. Sowohl Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder als auch Beamte im Justizvollzug sowie Beamte auf Widerruf und auf Probe können heilfürsorgeberechtigt sein.
 
Polizisten sind in einigen Ländern beihilfeberechtigt, in anderen greift die freie Heilfürsorge. Dies gilt ebenso für Beamte der Feuerwehr und im Justizvollzug. In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg haben Beamte der Bundespolizei und Polizeivollzugsbeamte einen Anspruch auf freie Heilfürsorge.

Wir beraten Sie gern

Möchten Sie sich eingehender über die freie Heilfürsorge und ergänzende Absicherungsmöglichkeiten informieren? Sprechen Sie mit dem Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg und lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten. Wir freuen uns auf Sie!

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Martina Bürkel-Ziser
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79098 Freiburg
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