Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg

Verwaltungsbeamte kümmern sich um viele Menschen und bearbeiten täglich diverse Anträge. Hierbei kann es zu Fehlern kommen, die einen Schaden nach sich ziehen. Die Betroffenen haben dann Anspruch auf Schadenersatz. Mit einer Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg sind die Beamten dann finanziell abgesichert. Das ist wichtig, da es in einigen Fällen um sehr hohe Beträge geht.

Lohnt sich eine Diensthaftpflicht für den öffentlichen Dienst?

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist für den öffentlichen Dienst lohnenswert. Verschiedene Beamte von Verwaltungsbeamten über Lehrer bis hin zu Polizisten, Ingenieuren und Mitarbeitern im Gesundheitsdienst können Fehler begehen, für die sie dann haftbar gemacht werden. Mit einer Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg fühlen sie sich geschützt und können sich ganz auf die Erledigung ihrer Arbeit fokussieren.

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Gegen vielfältige Schäden absichern

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg schützt Verwaltungsbeamte zuverlässig bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch bei Fahrlässigkeit oder Regressforderungen durch den Dienstherrn sind Sie abgesichert – die ideale Ergänzung zu Ihrer privaten und beruflichen Haftpflichtversicherung.

Konkrete Einsatzgebiete einer Diensthaftpflichtversicherung

Es gibt viele Fallbeispiele aus der Praxis, in der die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg Verwaltungsbeamten hilft. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Fehlüberweisungen von Geldern stattfinden. Wenn Verwaltungsbeamte Geld auf ein falsches Konto überweisen und dieses nicht zurückgeholt werden kann, nimmt der Dienstherr sie gegebenenfalls in Regress. 

Außerdem kann es passieren, dass Verwaltungsbeamte einen falschen Bescheid erstellen oder eine Frist zur Bearbeitung eines Antrags versäumen. Entstehen Dritten hierdurch Schäden, können sie Schadenersatz verlangen. Die Versicherung greift dann, wenn die begangenen Fehler auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind und die Beamten persönlich haftbar gemacht werden.

Ein Sachschaden tritt auf, wenn Verwaltungsbeamte bei einem Außentermin ein dienstliches Fahrzeug beschädigen, zum Beispiel bei einem Unfall. Die Reparaturkosten übernimmt die Versicherung. Auch bei einer Datenpanne, bei der personenbezogene Daten versehentlich weitergegeben werden, schützt die Diensthaftpflichtversicherung vor Schadenersatzforderungen durch betroffene Bürger.

Häufige Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte

Auch Beamte können im Dienst schnell in haftungsrechtliche Situationen geraten – ob durch ein Missverständnis, einen Fehler oder eine Unachtsamkeit. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg schützt Sie zuverlässig vor finanziellen Folgen und Regressansprüchen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Wie unterscheiden sich Diensthaftpflicht und Amtshaftpflicht?

Deckt die Diensthaftpflichtversicherung auch grobe Fahrlässigkeit ab?

Gilt die Diensthaftpflichtversicherung auch bei Aus- oder Fortbildungen?

Worauf sollten Sie bei der Auswahl achten?

Jetzt zur Diensthaftpflichtversicherung beraten lassen

Kümmern Sie sich darum, dass Sie im Schadensfall finanzielle Unterstützung erhalten. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg ist hierfür die passende Lösung. Melden Sie sich bei unseren Fachleuten und erfahren Sie in einem Beratungsgespräch, wie Sie diese Versicherung auf sich zuschneiden. Wir freuen uns auf Sie!

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