Krankenversicherung für Studenten und Referendare

In Deutschland ist die Krankenversicherung seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass jeder Mensch gesetzlich oder privat gegen Krankheit versichert sein muss. Im Vergleich zu vielen Angestellten profitieren Sie als Student oder Referendar davon, Ihre Krankenversicherung frei wählen zu können. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg im Landkreis Emmendingen informiert Sie in diesem Artikel über die wichtigsten Punkte zur Thematik.

Die Voraussetzungen der beiden Krankenversicherungen

Zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gibt es erhebliche Unterschiede, vor allem was die Voraussetzungen angeht. Hinzu kommen Einkommensgrenzen für Angestellte und die Beihilfe für Beamte, die das ausschlaggebende Argument für eine der beiden Krankenversicherungen sind. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Möglichkeiten als Student oder Referendar vor.
 
Die private Krankenversicherung ist Beamten grundsätzlich immer zugänglich. Das heißt: Egal ob Sie Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit sind, haben Sie immer die Möglichkeit, in diese Form der Krankenversicherung einzusteigen. Durch die Beihilfe, die Ihnen als Beamter zusteht, müssen Sie sich nur für einen Teil der Krankheitskosten versichern (entweder 50 oder 30 Prozent). Angestellte können nur in die private Krankenversicherung einsteigen, wenn sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.
 
Durch das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie sowohl Student als auch als Referendar die Möglichkeit, ihr beizutreten. Anders als bei der privaten Krankenversicherung, gibt es hier weder eine Gesundheitsprüfung noch bestimmte Einkommensgrenzen. Jeder, der sich nicht privat versichern kann oder möchte, wird automatisch gesetzlich versichert.

Privat versichern:
Meist die beste Option für Studenten und Referendare

Die private Krankenversicherung ist für Studenten und Referendare meist der beste und günstigste Weg. Auf der einen Seite steht die Beihilfe, die die Hälfte aller Krankheitskosten übernimmt. Auf der anderen Seite bietet die DBV spezielle Tarife für Anwärter und Referendare (Beamte auf Widerruf) an, durch die Sie sich für einen Bruchteil der gesetzlichen KV-Kosten versichern können.
 
Allerdings steht vor dem Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung an. Der Beitrag der privaten Krankenversicherung richtet sich nicht nach Ihrem Einkommen, sondern ausschließlich nach Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Beihilfesatz. Haben Sie Vorerkrankungen, chronische Einschränkungen oder Kinder, kann sich ein Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung lohnen.
 
Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Lösung die richtige für Sie ist, steht Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein kostenfreies Beratungsgespräch!

Krankenversicherung-ref | DBV Martina Bürkel-Ziser Freiburg

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung im Überblick

Während die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei allen Versicherern weitestgehend identisch sind, haben Sie bei der Privatversicherung deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Der Grund dafür ist simpel: Die gesetzliche Krankenversicherung ist an zahlreiche Vorschriften und Gesetze gebunden, während die private Krankenversicherung Ihr Angebot für Patienten zu großen Teilen selbst gestalten kann.
 
Als privat versicherter Student und Referendar kommen Sie daher in den Genuss zahlreicher Leistungen, die Sie in der gesetzlichen Variante nicht erhalten würden. Dazu gehören unter anderem die Chefarztbehandlung und das Einzelzimmer im Krankenhaus, die Kostenübernahme für Sehhilfen und die Erstattung von Rechnungen über den normalen Gebührensätzen für Ärzte.
 
Bei den genannten Punkten handelt es sich zum Teil um sogenannte Wahlleistungen. Das bedeutet: Bei Vertragsabschluss entscheiden Sie sich entweder für die „Rohvariante“ der Krankenversicherung oder erweitern Ihren Schutz mit verschiedenen Modulen. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg beraten Sie gern über die für Sie sinnvollen Zusatzleistungen.

Krankenversicherung-ref | DBV Martina Bürkel-Ziser Freiburg

Die Beihilfe

Ungewohnt, aber praktisch

Falls Sie bisher nicht als Beamter beschäftigt waren, ist das Wort „Beihilfe“ möglicherweise neu für Sie. Der Sinn und Zweck der Behörde ist, einen Teil Ihrer Arztrechnungen zu übernehmen. In den meisten Bundesländern zahlt die Beihilfe 50 Prozent der Kosten, sofern Sie keine Kinder haben. Mit Kindern erhöht sich der Satz auf 70 Prozent.
 
Hierzu ein Beispiel: Sie erhalten eine Rechnung über 200 Euro vom Arzt, Ihr Beihilfesatz liegt bei 50 Prozent. Nun reichen Sie die Rechnung bei der Beihilfestelle ein, die Ihnen 100 Euro überweist. Gleichzeitig senden Sie das Dokument an die DBV – die private Krankenversicherung zahlt die andere Hälfte, sodass Sie den Betrag im Anschluss an den Arzt überweisen können.
 
Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Als Referendar müssen Sie sich nur für 50 oder 70 Prozent krankenversichern, was sich unmittelbar auf den Beitrag auswirkt. In Bundesländern, in denen der Dienstherr die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt, sparen Sie mit der privaten Lösung fast immer. Der überwiegende Anteil der Beamten in Deutschland nimmt daher die Leistungen einer privaten Krankenversicherung in Anspruch.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie eine ausführliche Beratung? Vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg im Landkreis Emmendingen.

FAQ: Krankenversicherung für Studenten und Referendare

Die Frage nach der passenden Krankenversicherung beschäftigt Studenten und Referendare jedes Jahr aufs Neue. Grundsätzlich gibt es die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung, wobei es bei letzterer einiges mehr zu beachten gibt. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg beantwortet einige häufig gestellte Fragen.

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FAQ: Krankenversicherung für Studenten und Referendare

Bin ich als Student und Referendar automatisch in einer Krankenversicherung?

Diese Frage ist vor allem dann relevant, wenn Sie keine unüberlegte Entscheidung treffen und Ihre bisherige Krankenversicherung erst einmal weiterlaufen lassen möchten. Die gute Nachricht an dieser Stelle: Das ist ohne weiteres möglich. Je nachdem, wie Sie vor dem Einstieg ins Beamtenverhältnis versichert waren, gibt es jedoch einiges zu beachten.
 
Waren Sie vor Ihrem neuen Job als Student oder Referendar gesetzlich versichert, müssen Sie der Krankenversicherung und Ihrem Dienstherrn mitteilen, wenn Sie diese Versicherung weiterhin nutzen möchten. Die Kasse fragt nach Ihrem Einkommen, wonach sich Ihr monatlicher Beitrag richtet. Ihr Dienstherr benötigt die Information, um sicherzustellen, dass Sie gegen Krankheit abgesichert sind. Je nach Bundesland erhalten Sie gegebenenfalls einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
 
Wenn Sie vor dem Einstieg ins Beamtenverhältnis bereits in einer privaten Krankenversicherung versichert waren, ändert sich lediglich Ihr Vertrag. Er wird auf ein beihilfekonformes Modell umgestellt, sodass Ihr Beitrag aller Wahrscheinlichkeit nach sinkt. Als Beamter erhalten Sie für 50 oder 70 Prozent der Krankheitskosten eine Beihilfe vom Dienstherrn. Daher müssen Sie die Mitgliedschaft in der PKV auch der Beihilfe- oder Bezügestelle melden.

Welche weiteren Versicherungen sind als Student und Referendar sinnvoll?

Die Krankenversicherung ist für alle Menschen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und damit auch für Studenten und Referendare verpflichtend. Darüber hinaus gibt es jedoch noch einige andere Policen, über die Sie als angehender oder fertiger Beamter nachdenken sollten.
 
Dazu gehört unter anderem eine Haftpflichtversicherung, die Sie vor Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen schützt. Wichtig ist hier eine Diensthaftpflicht-Klausel, durch die auch Schäden abgedeckt sind, die Sie während der Dienstzeit oder durch eine Dienstpflichtverletzung verursachen. Beispiel: Verlust des Schlüssels für das Schulgebäude.
 
Denken Sie außerdem über den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung nach. Für Studenten und Referendare ist sie wichtig, um die laufenden Kosten auch nach einer Dienstunfähigkeit weiter decken zu können. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg informiert Sie gern im persönlichen Gespräch über Details.

Brauche ich zwingend eine Krankenversicherung?

Bei der Krankenversicherung handelt es sich – ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflicht – um eine Versicherung, auf die Sie nicht verzichten dürfen. Sie ist per Gesetz vorgeschrieben. Allerdings haben Sie als Student und Referendar die Möglichkeit, sich zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden.
 
Letztere ist dabei meist die bessere Wahl. Zum einen profitieren Sie als angehender Beamter von besonders günstigen Tarifen, zum anderen übernehmen nur wenige Dienstherrn einen Teil der gesetzlichen Beiträge. Darüber hinaus beinhaltet die private Krankenversicherung insgesamt bessere Leistungen für Patienten – zum Beispiel Chefarztbehandlung, Übernahme von Kosten für Sehhilfen und vieles mehr.

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