DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten & Referendare Freiburg

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten & Rederendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg

Als Referendar und Lehrer genießen Sie vor allem in den ersten Dienstjahren keinen umfassenden Schutz gegen den Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Nicht nur, dass Sie als Beamter auf Widerruf und Probe leicht gekündigt werden können – die Dienstunfähigkeit ist bei allen Beamten ein Grund für die Entlassung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg berät Sie umfassend zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer.

Dienst- und Berufsunfähigkeit

Die wichtigen Unterschiede

Obwohl sich beide zunächst nach zwei Synonymen anhören, wird darunter etwas vollkommen Verschiedenes verstanden. Grundsätzlich gilt: Dienstunfähig können nur Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit werden – darunter fallen Sie als Referendar und Lehrer in den meisten Fällen. Eine Berufsunfähigkeit hingegen kann nur Personen betreffen, die als Angestellte beschäftigt sind.

Als dienstunfähig erklärt Sie Ihr Dienstherr, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr für die Verwendung im aktiven Dienst geeignet sind. Auch wenn Sie weiterhin irgendeinen Beruf ausüben können, werden Sie wegen Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenstatus entlassen und gegebenenfalls in den Ruhestand versetzt.

Berufsunfähig sind Sie hingegen nur, wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können. Hierzu ein Beispiel: Sie sind als Lehrer im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Wegen eines Unfalls können Sie nicht den Lehrberuf nicht mehr ausüben, allerdings als Schreibkraft in einem Unternehmen arbeiten. Die Berufsunfähigkeit ist nicht eingetreten, die Dienstunfähigkeit hingegen schon.

Dienstunfähigkeitsversicherung-ref | DBV Martina Bürkel-Ziser Freiburg

Sinn und Zweck der Dienstunfähigkeitsversicherung

Wie der Name bereits sagt, leistet die Dienstunfähigkeitsversicherung nur, wenn Sie als dienstunfähig erklärt werden. Das ist nur möglich, wenn Sie als Referendar oder Lehrer im Beamtenverhältnis stehen – in allen anderen Fällen greift die Dienstunfähigkeitsversicherung nicht. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg beraten Sie gern im persönlichen Gespräch zu Ihrem idealen Versicherungsschutz.

Mit dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV vereinbaren Sie eine monatliche Rente. Diese wird ab dem Zeitpunkt ausgezahlt, zu dem Sie Ihr Dienstherr für dienstunfähig erklärt hat. In diesem Fall erhalten Sie ein Zeugnis des Amtsarztes, das Sie der Versicherung vorlegen. Die Höhe der Rente ist abhängig von Ihrem bisherigen Lebensstandard und Ihrer Zukunftsplanung.

Die allgemeine Empfehlung lautet, dass die Dienstunfähigkeitsrente mindestens 70 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommens betragen sollte. Dieser Wert variiert jedoch. Vor allem, wenn Sie in jungem Alter dienstunfähig werden und noch Pläne für die Zukunft haben. In diesem Fall sollten Sie als Referendar und Lehrer die Rente so ansetzen, dass Sie voraussichtlich zur Deckung aller Kosten reicht. Gehen Sie dabei davon aus, dass die DU-Rente und gegebenenfalls die Frühpension langfristig Ihre einzigen Einkünfte darstellen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg. Wir freuen uns auf Sie!

Häufig gestellte Fragen

Warum ist die Dienstunfähigkeitsversicherung als Referendar und Lehrer so wichtig?

Ab wann zahlt die Dienstunfähigkeitsversicherung?

Brauche ich als Referendar und Lehrer eine spezielle Versicherung?

Gibt es andere Versicherungen, die als Referendar wichtig sind?

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