GKV Grundwissen | DBV Martina Bürkel-Ziser Freiburg

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Martina Bürkel-Ziser in Freiburg
Gesetzliche Krankenversicherung
Freiburg

Die gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

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Welche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind vorgeschrieben?

Das deutsche Gesundheitssystem beinhaltet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Zwischen diesen beiden Krankenversicherungssystemen bestehen große Unterschiede. Als Versicherungsnehmer in der PKV können Sie sich Ihren Versicherungsumfang aus verschiedenen Bausteinen zusammenstellen. Ein optimaler Versicherungsschutz ist die Folge.
 
Die gesetzliche Krankenversicherungen hingegen erliegen den vorgeschriebenen Leistungen des Gesetzgebers. 90 % der Krankenkassen weisen denselben Leistungskatalog auf. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung greift das Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass jedes Mitglied 15,5 % seines monatlichen Einkommens als Versicherungsbeitrag leisten muss. Ergo, Besserverdienende zahlen mehr als Geringverdiener. Die Leistungen sind jedoch bei jedem Versicherten die Gleichen.

Wie dringend benötige ich eine Krankenversicherung?

Alle Kosten, die zu Ihrer Gesundheit beitragen, selbst zu begleichen ist nahezu unmöglich. Arztrechnungen, medizinische Behandlungen, Medikamente, Vor- und Nachsorge und einiges mehr wachsen schnell zu einer horrenden Summe heran. Das steigende Lebensalter zieht weitere, noch höhere Kosten, nach sich. Zudem ist erkennbar, dass das Preisniveau weiter ansteigt. Die Behandlungsmethoden entwickelten sich weiter, sind aber gleichzeitig Folgen von kostenintensiveren Forschungen.
 
Müssen Sie beispielsweise operiert werden und anschließend eine Weile im Krankenhaus bleiben, würden ohne Versicherungsschutz mehrere Tausend Euro zu zahlen sein. Ohne adäquate Versicherung wäre das unmöglich oder Sie müssten eine Kreditfinanzierung in die Wege leiten. Aus diesen Gründen stellt die Krankenversicherung eine gesetzliche vorgeschriebene Pflichtversicherung dar, die überwiegend durch die gesetzliche Krankenversicherung umgesetzt wird.

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Informationen für Referendare und Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, sich an Reglementierungen des Gesetzgebers zu halten. Sie beinhaltet finanzierbare Versicherungsleistungen und jeder kann sie in Anspruch nehmen. Für Familien ist sie ein Rundum-Sorglos-Paket, denn sowohl der Ehepartner, als auch die Kinder sind bis zu einem bestimmten Alter Teil der Familienversicherung. Ohne zusätzliche Kosten ist die gesamte Familie krankenversichert. Da die Beitragssätze und Bemessungsgrenzen konstant bleiben, sind Ihre monatlichen Kosten absolut überschaubar.
 
Neben diesen Vorteilen, sind auch Nachteile zu verzeichnen. Sie als Referendar oder Lehrer zahlen, wie jeder andere in der gesetzlichen Krankenversicherung auch, 15,5 % Ihres Einkommens in die GKV ein. In den vergangenen Jahren stiegen die Beiträge und immer mehr Kosten für medizinische Leistungen müssen selbst finanziert werden. Um die Beiträge weiterhin stabil halten zu können, werden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung stetig mehr gekürzt. Die Übernahme der unabdingbaren und absolut notwendigen Behandlungen ist garantiert. Jedoch für intensivere und geraume Zeit andauernde medizinische Eingriffe, müssen Sie als Referendar oder Lehrer viel Geld in Ihre Gesundheit fließen lassen. Dieser Sachverhalt schürt Unzufriedenheit und die Ansicht, dass die umfangreiche Gesundheitsvorsorge nicht mehr machbar ist. Eine private Zusatzversicherung ist eine Lösung, den durchschnittlichen Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung zu komplettieren. Durch sie sichern Sie sich einige Behandlungen ab und befreien sich von Zuzahlungen.

Kostenloser GKV-Check für Referendare und Lehrer

Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg hilft Ihnen bei der Suche nach einer kostengünstigen gesetzlichen Krankenversicherung mit guten Leistungen. Hierfür benötigen wir einige Daten zu Ihrer Person, um Ihnen anschließen eine kostenlose und unverbindliche E-Mail zukommen zu lassen. In dieser finden Sie dann eine Übersicht zu den passenden Tarifen und Versicherungsanbietern.

Die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung
für Referendare und Lehrer

Der Beitragssatz steht in Zusammenhang mit Ihrem monatlichen Einkommen. Das Solidaritätsprinzip hat zur Folge, dass jeder Versicherte, ob Gering- oder Besserverdiener, dieselben Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann. Das mag für die Besserverdienenden zunächst unfair erscheinen, aber das stellt die große Stärke des deutschen Sozialversicherungssystems dar. Nach dem Motto: Die Stärkeren helfen den Schwächeren.
 
Wenn alle Menschen mit einem höheren Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln würden, würde das Solidaritätssystem zusammenbrechen. Um dem vorzubeugen unterliegen Angestellte bis zu einer bestimmten Jahresarbeitsentgeltgrenze der Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ein Beispiel:
Im Jahre 2014 lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 53.550 Euro, in 2017 bei 57.600 Euro. Sollten Sie als Referendar oder Lehrer diese Grenze überschreiten, besteht die Möglichkeit in die PKV zu wechseln. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze will auch die große Ungerechtigkeit zwischen den niedrigsten und höchsten Versicherungsbeiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung vermeiden.
 
Sie dient der Berechnungsgrundlage der Höchstbeiträge, obwohl das monatliche Einkommen höher ist. Im Jahr 2014 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 48.600 Euro, im Jahr 2017 bei 52.200 Euro. Ein fester Beitragssatz von 15,5 % wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen verlangt, der weder unter- noch überboten werden darf. Angesichts dieser Beitragsbemessungsgrenze beliefen sich im Jahr 2017 die jährlichen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung auf 8.091 Euro. Diese Summe sind genau 15,5 % von 52.200 Euro. Monatlich bedeuten das 674,25 Euro.
 
Für Sie als Referendar oder Lehrer kann dieser maximale Beitrag viel bedeuten, denn diesen haben Sie an die gesetzliche Krankenversicherung zu entrichten. Jedoch können Sie als Beamter Beihilfe beanspruchen. Durch die unverzichtbare Beihilfe erhalten Sie jedoch keinen Beitragszuschuss. Demnach müssten Sie als Referendar und Lehrer den monatlichen Gesamtbetrag selbst finanzieren. Sie als angestellter Referendar und Lehrer müssen stets 15,5 % Ihres Gehaltes an die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen. Beziehen Sie ein Bruttoeinkommen von 3.000 Euro, so entsteht daraus ein monatlicher Versicherungsbeitrag von exakt 465 Euro.
 
Die aktuellen Finanzlagen der Krankenkassen sind verantwortlich für etwaige Zusatzbeiträge ihrer Mitglieder und ebenfalls für geringe Zusatzleistungen, die mit weiteren Zahlungen verbunden sind. Es existieren Lösungen, die monatlichen Fixkosten zu reduzieren, in dem Sie einen Tarif wählen, bei dem die Selbstbeteiligung zu einer monatlichen Beitragsminderung führt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg stellen Ihnen gerne unseren kostenlosen Vergleichsrechner zur Verfügung, um Ihren persönlichen Monatsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zu berechnen.

Zusammenfassung

Die gesetzliche Krankenversicherung birgt Vor- und Nachteile. Zahlreiche Menschen müssen sich aufgrund der gesetzlichen Reglementierungen in der GKV versichern, um ausreichend abgesichert zu sein. Ebenso müssen Referendare und Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sein, deren Einkommen die entsprechende Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet. Sollten Sie nicht auf die attraktiven Zusatzleistungen verzichten wollen, ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung möglich. Es ist Ihre Wahl, ob Sie eine umfangreiche medizinische Versorgung beanspruchen möchten, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigt. Die Familienversicherung der GKV hingegen ist, durch das günstige Rundum-Sorglos-Paket, ein großer Vorteil.

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FAQ
zur gesetzlichen Krankenversicherung

Wer kann mich als Referendar und Lehrer über Versicherungen beraten?

Referendare und Lehrer haben diverse Möglichkeiten, sich über den Abschluss von ergänzenden Versicherungen zu informieren. Sie können sich bei Versicherungsagenturen oder auch in Banken über Ihren erhöhten Versicherungsbedarf erkundigen. Bedenken Sie jedoch, dass diese Berater vorwiegend ihre hausinternen Produkte abzuschließen gewillt sind und das Angebot oftmals sehr schmal ausfällt. Um ein größeres Angebot für sich zu beanspruchen, sind unabhängige Finanz- oder Versicherungsmakler geeignete Ansprechpartner. Sie haben oftmals mehr Produkte zu günstigeren Tarifen im Repertoire. Eine weitere Möglichkeit sind Vergleichsportale im Internet, bei denen Sie schnell Ihre gesuchten Informationen erhalten und Versicherungsanbieter miteinander vergleichen können. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg möchten Ihnen bei der Suche nach Ihrem idealen Versicherungsschutz für Referendare und Lehrer tatkräftig zur Seite stehen und Ihnen mit dieser Seite einen umfangreichen und transparenten Überblick verschaffen.

Was muss ich bei Versicherungen für Referendare und Lehrer beachten?

Bei der Wahl des Tarifs sollte grundsätzlich darauf geachtet werden, dass sich der Versicherungsumfang ideal Ihrem Beruf anpasst. Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, dass eine Diensthaftpflicht und das Verlustrisiko des Schulschlüssels integriert wird.
 
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte unbedingt eine Erweiterungsform, die Dienstunfähigkeitsversicherung, enthalten sein. Mit ihr wird Ihr Einkommen abgedeckt.
 
Bei der Wahl einer geeigneten Krankenversicherung müssen, neben dem gewählten Versicherungsumfang, auch die Beihilfezahlungen des Dienstherren bedacht werden, um alle Vorteile optimal auszuschöpfen. Eine Beobachtung der unterschiedlichen Tarife ist sinnvoll, um schlussendlich den optimalen auswählen zu können.

Wie geht ein Versicherungswechsel bei Referendaren und Lehrern vonstatten?

Hin und wieder sind Versicherungsnehmer der Ansicht, Ihre Versicherung nicht länger zu benötigen oder zu viel Geld zu bezahlen. Eventuell entdeckten sie erst kürzlich ein besseres Angebot und sind gewillt, Ihre bestehende Versicherung zu kündigen. Wie jeder andere Versicherte auch, müssen Sie als Referendar oder Lehrer die gewöhnlichen Kündigungsfristen einhalten. In der Regel können Versicherungen erst drei Monate vorm Ablauf gekündigt werden.
 
Demzufolge gilt diese Kündigungsfrist auch für die privaten Krankenversicherungen. Mitgliedschaften in gesetzliche Krankenversicherungen hingegen, lassen sich nach einer bestimmten Vertragslaufzeit stets zum Ende des übernächsten Monats beenden.
 
Sind Sie als Referendar oder Lehrer gewillt, von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private zu wechseln, müssen Sie zunächst die Jahresentgeltgrenze erreichen oder überschreiten. Die Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie jederzeit beenden, sollten sich aber im Vorfeld um adäquaten Ersatz gekümmert haben. Andernfalls verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Warum es für Sie als Referendar und Lehrer vorteilhaft ist, die Versicherung zu wechseln, erfahren Sie hier: Vorteile für Referendare und Lehrer bei einem Versicherungswechsel.

Wie teuer ist eine gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer?

Bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Beitragssatz von 15,5 % des monatlichen Einkommens festgelegt. Auch Sie als Referendar oder Lehrer müssen diesen Beitragssatz abführen, wenn Sie sich über die gesetzliche Krankenversicherung absichern möchten. Die Berechnungsgrundlage stellt Ihr monatliches Gehalt dar. Dadurch müssen Besserverdiener deutlich höhere Beitragskosten begleichen als Geringverdiener.
 
Die gesetzliche Krankenversicherung beherbergt die Familienversicherung, in der gering oder nicht verdienende Ehepartner und die Kinder mitversichert sind. Die Beiträge bleiben stets konstant. Einige Krankenversicherungen bieten Modelle an, in denen gewisse Selbstbeteiligungen die Versicherungsbeiträge senken. Aufgrund der aktuellen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherungen verlangen manche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Bei der Wahl einer gesetzlichen Krankenversicherung sollte das mitbedacht werden, da hierdurch der monatliche Versicherungsbeitrag steigt.
 
Für Sie als Referendar oder Lehrer ist diese Berechnung möglicherweise interessant, aber verbeamtete Kollegen zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung immer den Höchstbeitrag. Das war immer so und wird sich vermutlich nie ändern.

Sind Referendare und Lehrer automatisch krankenversichert?

Weder ja noch nein. Sie hatten bereits vor Ihrem Berufsstart einen Versicherungsschutz. Dieser Vertrag ändert sich nicht und läuft einfach weiter. Unter bestimmten Bedingungen können Sie jedoch selbst über Ihre Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung wählen. Vorausgesetzt Sie unterliegen nicht der Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die Versicherungspflichtgrenze zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.
 

Sollten Sie verbeamtet sein, ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Privaten frei wählbar. Angestellte Referendare und Lehrer müssen die Versicherungspflichtgrenze erreichen, um wählen und gegebenenfalls wechseln zu können.

Wie finde ich eine kostengünstige Krankenversicherung für Referendare und Lehrer?

Das kann nicht allgemeingültig beantwortet werden, da es zahlreiche Anbieter mit unzähligen Angeboten und Tarifen auf dem Markt gibt. Der Tarif wird durch Ihren individuellen Leistungskatalog bestimmt. Ihr Lebensalter und Ihr momentaner Gesundheitszustand sind Grundlage für die Beitragsbemessung. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg legen Ihnen nahe, die für Sie relevanten Anbieter eingehend miteinander zu vergleichen.
 
Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 % lässt auf den ersten Blick keinen Spielraum für eine günstigere Variante zu. Jedoch ist es im Bereich des Möglichen, aufgrund von Selbstbeteiligungen und fehlenden Zusatzbeiträgen die Versicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung einzusparen.
 
Wenn Sie die gesetzliche Krankenversicherung mit der Privaten vergleichen, werden Sie sicher die bestmögliche Lösung für sich finden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg helfen Ihnen sehr gerne dabei. Über eine Kontaktaufnahme via Telefon oder E-Mail freuen wir uns sehr. Sie sind auch in unserer Geschäftsstelle vor Ort herzlich willkommen. In einem persönlichen Gespräch beraten und unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer passenden Versicherung.

Was muss ich als Referendar oder Lehrer im Krankheitsfall tun?

Wie auch jeder andere Arbeitnehmer müssen Sie sich als Referendar oder Lehrer von einem Arzt untersuchen lassen, sobald Sie erkranken. In diesem Fall besteht zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten kein Unterschied. In der Regel erhalten Sie jedoch schneller einen Termin, wenn Sie privatversichert sind. Sind Sie als Referendar oder Lehrer Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung, haben Sie mit dem gesamten Abrechnungsprozedere zwischen Arzt und Krankenkasse nichts zu tun.
 
Als Privatpatient hingegen schon. Sie erhalten dann von Ihrem Arzt eine Rechnung über die Behandlungskosten und müssen diese erst einmal begleichen. Im Rahmen der Kostenrückerstattung erhalten Sie Ihre Auslagen zurück, sobald Sie die Rechnung an Ihre private Krankenversicherung oder gegebenenfalls an die Beihilfestelle schicken. Für diesen Anspruch müssen Sie beihilfeberechtigt sein und ein entsprechendes Antragsformular für die Kostenerstattung ausfüllen.

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