Eine optimale Versicherung ist wichtig

Referendare und Lehrer benötigen eine ebenso gute Absicherung wie jeder andere Mensch. Die Krankenversicherung sollte einen hohen Stellenwert bei Ihrem Versicherungsbedarf darstellen. Als Referendar oder Lehrer sind sie täglichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Etwaiger starker Stress kann schnell zu psychischen Belastungen führen. Ihre Berufsgruppe hat kontinuierlichen Kontakt zu vielen Menschen, besonders zu Kindern. Meinungsverschiedenheiten, Rechtfertigungen und Streits mit den Eltern oder gar dem Vorgesetzten, können enormen Stress verursachen. Ein weiteres Risiko bringt die Ansteckungsgefahr von Krankheitserregern mit sich, die Sie häufig erkranken lassen können. Glücklicherweise herrscht hierzulande die Krankenversicherungspflicht. Somit können Sie als Referendar und Lehrer jederzeit einen Arzt konsultieren und erhalten die notwendige medizinische Versorgung, um schnell und ohne gesundheitliche Folgeschäden zu genesen.

Die Krankenversicherung für Referendare und Lehrer im Detail

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV)
 
Das deutsche Gesundheitssystem beherbergt zwei wesentliche Versicherungstypen: Die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Es gibt zwar viele verschiedene gesetzliche Krankenversicherungen auf dem Markt, jedoch unterscheiden sie sich aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen nur unwesentlich voneinander. Attraktive Angebote für Mitglieder können, durch den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang, keine unterbreitet werden. Bei einer privaten Krankenversicherung können Sie sich, als Referendar und Lehrer, einen individuellen Leistungskatalog zusammenstellen und somit all Ihre Bedürfnisse optimal absichern.

Krankenversicherung GW Lehrer | DBV Martina Bürkel-Ziser Freiburg

Vor- und Nachteile

Ausschließlich von den Vorteilen zu profitieren und keine Nachteile in Kauf zu nehmen, ist leider nicht möglich. Beide Versicherungsarten haben ihr Für und Wider. Ein großer Vorteil bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist die integrierte Familienversicherung. Kinder, und unter bestimmten Bedingungen auch alle weiteren Familienangehörige, können kostenlos mitversichert werden. Besonders zu Beginn Ihrer Karriere kommen relativ geringe Beiträge auf Sie zu.

Bei der privaten Krankenversicherung verhält es sind anders herum. Dort werden alle Familienmitglieder mit einem eigenen Beitrag versichert. Das kann sich sehr schnell zu einer enormen Summe aufbauen. Jedoch ist zu bedenken, dass das Leistungsspektrum üppiger ausfällt. Allein deshalb, weil Sie als Referendar oder Lehrer den Leistungsumfang selbst bestimmen. Mit einer PKV können Sie sich intensiver um Ihre Gesundheit kümmern.
 
Die Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Nachteil. Aufgrund dessen sind die Leistungen nahezu überall gleich und beinhalten nur die notwendigen Behandlungen. Der festgelegte Beitrag liegt aktuell bei 15,5 % Ihres monatlichen Einkommens. Darüber hinaus ist nachteilig, dass Sie als Referendar oder Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer Gehaltserhöhung auch automatisch höhere Versicherungsbeiträge zahlen. Die Leistungen bleiben jedoch dieselben wie davor. Als Beamter bedeutet das, dass Sie stets den Höchstbeitrag in die gesetzliche Krankenversicherung abführen müssen. Dieser errechnet sich aus dem Beitragssatz und der Beitragsbemessungsgrenze für die GKV.

Bei der privaten Krankenversicherung hingegen ergibt sich der Versicherungsbeitrag aus den von Ihnen gewählten Leistungen. Es muss bedacht werden, dass die gesetzliche Krankenversicherung dem Solidaritätsprinzip unterliegt, wonach Besserverdiener durch ihre höheren Beiträge die Versicherungsleistungen der Geringverdiener mittragen. Eine private Krankenversicherung bietet nicht nur umfangreichere Leistungen an, sondern führt auch die Beitragsberechnung fairer durch.

Wann ist eine Krankenversicherung
für Referendare und Lehrer wichtig?

Bei der PKV zahlen Sie Ihre Beiträge für umfassendere Leistungen und nötige Vor- und Nachbehandlungen. Davon abgesehen sollten Sie als Referendar oder Lehrer wesentliche Aspekte, gültige Bestimmungen und individuelle Bedürfnisse abwägen, bevor Sie sich für eine der beiden Versicherungsarten entscheiden.

Möglicherweise haben Sie bereits eine eigene Familie. In diesem Fall ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu empfehlen, da diese eine kostenlose Familienversicherung bereithält. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg möchten Sie gerne detailliert und eingehend zu diesem Thema beraten und für Sie die bestmögliche Krankenversicherung finden. Die Marke DBV ist Partner des Öffentlichen Dienstes und kann auf 140 Jahre Erfahrung zurückgreifen. Wir kennen Ihren Bedarf und präsentieren Ihnen maßgeschneiderte Lösungen. Für ein persönliches Gespräch finden Sie uns in unseren Geschäftsräumen vor Ort.
 
Wir legen Ihnen nahe, Ihre Beiträge genau nachzurechnen. Möglicherweise sind die einzelnen Beträge Ihrer Familienmitglieder nicht so hoch wie vorerst vermutet. Beachten Sie, dass Sie als angestellter Referendar oder Lehrer der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Sobald Ihr Einkommen die festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht oder sogar übersteigt, können Sie Ihre Krankenversicherung frei wählen. Die Versicherungsleistungen der privaten Krankenversicherung sind für Sie als Beamter sehr interessant. Eine PKV sollte eine Überlegung wert sein. Ein weiterer dafür sprechender Aspekt ist die Beihilfe, die von Ihrem Dienstherrn geleistet wird. Dieser Zuschuss deckt einen Teil der Krankheitskosten ab. Für Referendare und Lehrer gibt es spezielle Tarife, die nur für die Restkosten aufkommen. Daraus ergibt sich für Sie ein preiswerter Versicherungsbeitrag.

Ist ein späterer Wechsel möglich?

Es ist zu empfehlen, die Entscheidung für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht vorschnell zu fällen. Waren Sie bereits privat versichert, ist ein anschließender Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung so gut wie unmöglich.

Sobald Sie als Referendar oder Lehrer nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen, können Sie problemlos eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung beantragen. Es sollte allerdings bedacht werden, dass ein höheres Einstiegsalter auch höhere Beiträge nach sich zieht. Auch können vorhandene oder zunehmende Gesundheitsprobleme und Vorerkrankungen zu steigenden Versicherungsbeiträgen oder sogar zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen. Eventuell ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht mehr lohnenswert, da die Beiträge zu kostenintensiv sind. Für detaillierte und kompetente Beratungen steht Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg gerne zur Verfügung. In einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch zeigen wir Ihnen Ihre umfangreichen Versicherungsmöglichkeiten auf.

Zusammenfassung

Der Krankenversicherungspflicht in Deutschland liegt ein edles Motiv zugrunde. Im eigenen Interesse sollte jeder Mensch gut abgesichert sein, um notwendige Behandlungen ohne Rücksicht auf die Kosten durchführen lassen zu können. Es gibt zwei Versicherungssysteme, die jedoch sehr unterschiedlich sind: Die gesetzliche und private Krankenversicherung. Eine detaillierte Betrachtung ist wichtig, damit Sie als Referendar oder Lehrer eine Entscheidung treffen können, mit der Sie sich wohlfühlen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg steht Ihnen hierbei gerne zur Seite, damit Sie beruhigt und zufrieden mit Ihrer Entscheidung sind. Am Telefon oder per E-Mail sind wir für Sie da. Für ein persönliches Gespräch empfangen wir Sie sehr gerne in unseren Geschäftsräumen vor Ort.

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FAQ zur Krankenversicherung
für Referendare und Lehrer

Wie werden die Rechnungen gehandhabt?

Sie müssen die Rechnungen nicht unverzüglich bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, aber es sollte auch nicht in Vergessenheit geraten. Der Zeitpunkt, wann Ihre Auslagen für Arztrechnungen oder Behandlungskosten rückerstattet werden, liegt bei Ihnen. Bei der privaten Krankenversicherung dürfen Sie jedoch nicht die dreijährige Verjährungsfrist der Rechnungen verabsäumen, die Ihr Arzt oder ein medizinisches Institut stellt. Sie haben demzufolge ausreichend Zeit um genau zu prüfen, ob Sie die Rechnungen einreichen oder nicht. Manche Versicherungsunternehmen bieten Tarife an, bei denen Sie eine Beitragsrückerstattung erwarten können, falls Sie keine Leistungen in Anspruch nahmen. Falls Ihnen als Referendar oder Lehrer ein solcher Versicherungsvertrag vorliegt, sollten Sie Ihre Rechnungen lange Zeit aufbewahren. Es ist möglich, dass die gezahlten Rechnungsbeträge höher sind, als die zu erwartende Rückerstattung. Um die Beihilfe Ihres Dienstherrn in Anspruch zu nehmen, haben Sie ein Jahr Zeit. Anschließend verfällt dieser Anspruch.

Wer berät mich über Versicherungen für Referendare und Lehrer?

In Ihrem Berufsfeld besteht ein hoher Versicherungsbedarf. Auf den ersten Blick sieht das negativ aus, aber andererseits befinden Sie sich in der glücklichen Situation, von einem umfangreichen Versicherungsschutz zu profitieren. Berater in Versicherungsagenturen oder in Banken bieten Ihre Dienste an. Jedoch sollten Sie bedenken, dass sie meistens ihre hauseigenen Produkte anpreisen und somit jegliche Objektivität verlieren. Sie als Referendar oder Lehrer können sich aber auch von unabhängigen Finanz- oder Versicherungsmaklern beraten lassen. Diese haben eine Vielzahl von Produkten im Repertoire. Vergleichsportale im Internet sind ebenfalls eine gute Möglichkeit, an Informationen zu gelangen und diverse Versicherungen zu vergleichen. Wichtige Hinweise zum Thema Versicherungsschutz für Referendare und Lehrer sind dort auch zu finden.

Auf was muss ich bei Versicherungen für Referendare und Lehrer achten?

Der Versicherungsumfang einer optimalen Versicherung sollte ideal auf den Beruf des Referendars und Lehrers abgestimmt sein. Beispielsweise sollten bei der Haftpflichtversicherung die Diensthaftpflicht und das Verlustrisiko von Schulschlüsseln eingeschlossen sein. Ist das nicht der Fall, könnte Sie Ihr Dienstherr bei Verlust haftbar machen und Sie müssen für die Kosten des Austauschs der gesamten Schließanlage selber aufkommen.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg raten Ihnen, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung um einen Zusatz der Dienstunfähigkeitsversicherung zu ergänzen. Sonst könnten Sie im Ernstfall ohne Einkommen dastehen.
 
Ihre Krankenversicherung sollte, neben dem persönlichen Versicherungsspektrum, die Beihilfe Ihres Dienstherren mit einbeziehen. So nutzen Sie alle Vorteile. Schauen Sie sich alle Tarife für Referendare und Lehrer genau an und treffen Sie keine übereilten Entscheidungen.

Können Referendare und Lehrer jederzeit die Versicherung wechseln?

Es kommt vor, dass man den Versicherungsschutz nicht mehr zu benötigen scheint oder der Tarif zu teuer wurde. Möglicherweise erhielten Sie auch ein Angebot für einen günstigeren und umfassenderen Tarif und möchten deshalb Ihren bestehenden Versicherungsvertrag kündigen. Beachten Sie hierbei, dass Haftpflichtversicherungen eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben und private Krankenversicherungen drei Monate vorm Ende des Versicherungsjahres kündbar sind. Eine Kündigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung wird, nach einer bestimmten Laufzeit, zum Ende des übernächsten Monats wirksam.
 
Als Referendar oder Lehrer im Angestelltenverhältnis ist der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private nur dann machbar, wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreichen oder überschreiten. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann jederzeit gekündigt werden. Aber Sie sollten im Vorfeld für eine adäquate Alternativabsicherung gesorgt haben, um keine Versicherungslücken entstehen zu lassen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg fassten für Sie die Vorteile eines Versicherungswechsels für Referendare und Lehrer zusammen: Vorteile für Referendare und Lehrer bei einem Versicherungswechsel.

Sind Referendare und Lehrer automatisch krankenversichert?

Grundsätzlich ja, denn Sie verfügten bereits vor Ihrem Berufsbeginn über einen Versicherungsschutz. Sollten Sie nichts an den Verträgen geändert haben, laufen diese automatisch weiter. Womöglich unterliegen Sie der Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, weil sich Ihr Einkommen noch nicht der Versicherungspflichtgrenze näherte. Nach einer Verbeamtung können Sie problemlos in eine private Krankenversicherung wechseln.

Wo erhalte ich die günstigste Versicherung für Referendare und Lehrer?

Ebenso hoch wie die Anzahl der Anbieter ist auch die Anzahl unterschiedlicher Tarife. Demzufolge kann man keine allgemeingültige Antwort geben. Die private Krankenversicherung macht es Ihnen möglich, Ihren persönlichen Versicherungsumfang zusammenzustellen. Die Versicherungsbeiträge sind abhängig von Ihrem Lebensalter und Gesundheitszustand. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Teningen bei Freiburg am Breisgau rät Ihnen, die verschiedenen Anbieter nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu vergleichen.
 
Die monatlichen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden durch einen einheitlichen Beitragssatz festgelegt. Mögliche Selbstbeteiligungen und fehlende Zusatzbeiträge machen es jedoch möglich, den Beitrag zu senken. Setzen Sie sich mit Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg in Verbindung und lassen Sie sich ausführlich und kompetent beraten.

Was muss ich als Referendar und Lehrer im Krankheitsfall tun?

Egal ob privat oder gesetzlich versichert - bei Krankheit müssen Sie zunächst einen Arzt aufsuchen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden alle Abrechnungen direkt zwischen Arzt und Krankenkasse getätigt. In der privaten Krankenversicherung hingegen, müssen Sie Ihre zugesandten Rechnungen zunächst selbst begleichen. Sobald Sie die Rechnungen mit einem bestimmten Formular Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle (Anspruch vorausgesetzt) zukommen lassen, erhalten Sie Ihre Auslagen zurück.

Wie teuer ist eine Krankenversicherung für Referendare und Lehrer?

Die Kosten sind abhängig von der gewählten Versicherungsart. Für die gesetzliche Krankenversicherung müssen Sie den momentan gültigen Beitragssatz von 15,5 % Ihres monatlichen Einkommens abführen. Sind Beamte Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, so zahlen sie jeweils den Höchstsatz.

Bei der privaten Krankenversicherung wird Ihr Beitrag von Ihrem Einkommen losgelöst berechnet. Er orientiert sich an den persönlich gewählten Versicherungsleistungen und bestimmten Aspekten wir Ihr Eintrittsalter, etwaige Vorerkrankungen und mögliche Selbstbeteiligungen.

Der Vergleichsrechner Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Ist eine Krankenversicherung für Referendare und Lehrer wichtig?

In Deutschland unterliegt jeder Bürger der Versicherungspflicht. Steigende Behandlungskosten und Medikamentenpreise machen die Versicherungspflicht zur wesentlichen Absicherung der eigenen Gesundheit. Wenn Sie als Referendar oder Lehrer auf der Suche nach dem bestmöglichen Versicherungstarif sind, sollten Sie die Vorteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung genauestens betrachten. Ziehen Sie auch die Beihilfeleistungen Ihres Dienstherren zu den Krankheitskosten hinzu. Zumal angestellte Referendare und Lehrer anderen Statuten unterliegen, als verbeamtete Kollegen.

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