Beihilfe und Dienstherr
Beamte der Feuerwehr erhalten entweder Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Beide Systeme schließen sich gegenseitig aus, können also nicht neben-, sondern nur nacheinander gewährt werden. Bei vielen Dienstherren erhalten Sie für einen Teil Ihrer Dienstzeit Heilfürsorge und für den anderen Teil Beihilfe. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand wechselt das System bei allen Dienstherren zur Beihilfe.
Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der Dienstherr nur einen Teil, entweder 50 oder 70 Prozent, Ihrer Krankheitskosten. Den verbleibenden Teil der Aufwendungen müssen Sie mit einer privaten Krankenversicherung für die Feuerwehr absichern.
