Referendare und Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf oder Probe. Bereits hier haben Sie daher die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Denn Sie gelten nach dem SGB als „versicherungsfrei“. Dadurch benötigen Sie zwar einen Versicherungsschutz, entscheiden aber frei zwischen GKV auf der einen und PKV auf der anderen Seite.
Durch die Beihilfe, die Sie im Referendariat erhalten, ist die private Krankenversicherung meist die bessere Wahl. Denn der Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, wobei die Höhe der Beihilfe in erster Linie von der Anzahl Ihrer Kinder abhängt. Beamte mit weniger als zwei Kindern erhalten 50, Beamte mit mehr als zwei Kindern 70 Prozent Beihilfe. Auch Ihre Kinder haben einen Beihilfeanspruch, der je nach Dienstherr bei 70 oder 80 Prozent liegt.
Beispiel: Sie erhalten eine Rechnung über 2.000 Euro vom Arzt. Der Dienstherr übernimmt bei 70 Prozent Beihilfe 1.400 Euro des Rechnungsbetrags. Nun verbleiben 600 Euro.
Den nach der Beihilfe verbleibenden Teil der Kosten decken Sie mit der privaten Krankenversicherung ab. Die gesetzliche Kasse ist für Beamte meist unattraktiv, da Sie hier mangels Rechnungen auf den Beihilfeanspruch verzichten. Außerdem erhalten Sie keinen Arbeitgeber-Anteil und zahlen den vollen Beitrag aus Ihren Bruttobezügen.
Die private Krankenversicherung deckt genau den Prozentsatz der verbleibenden Kosten ab. Bei 70 Prozent Beihilfe erstattet die DBV 30 Prozent, bei 50 Prozent Beihilfe sind es 50 Prozent. Je höher Ihr Beihilfesatz, desto günstiger wird entsprechend die Krankenversicherung.