Viele Referendare gehen davon aus, dass der Dienstherr sie vollständig absichert. Das ist ein Irrtum. Der staatliche Schutz greift nicht bei grob fahrlässigem Verhalten.Grobe Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn Aufsichtspflichten missachtet werden oder Sicherheitshinweise nicht befolgt werden.
Auch das unbeaufsichtigte Verlassen einer Schulklasse kann als grob fahrlässig bewertet werden. In solchen Fällen stehen Referendare ohne speziellen Schutz allein da.
Dienstliche Tätigkeiten außerhalb des regulären Unterrichts können ebenfalls Haftungsfragen aufwerfen. Die Diensthaftpflichtversicherung für Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kreidel & Scharff oHG in Koblenz berücksichtigt diese Tätigkeiten in ihrer Absicherung. Die DBV versteht die rechtlichen Besonderheiten des Beamtenverhältnisses. Dieser Unterschied zeigt sich im konkreten Versicherungsschutz.
Typische Risikosituationen im Referendariat auf einen Blick:
- Schulausflüge und Klassenfahrten ohne ausreichende Aufsicht
- Sportunterricht mit erhöhtem Verletzungsrisiko
- Praktische Experimente im naturwissenschaftlichen Unterricht
- Verlust oder Beschädigung von dienstlichem Material
- Verlust eines Dienstschlüssels mit Folgekosten für den Austausch