Eine längere Erkrankung, ein Unfall oder eine psychische Belastung kann dazu führen, dass die dienstlichen Aufgaben dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden können. Stellt der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit fest, können eine Versetzung in den Ruhestand oder bei bestimmten Beamtenstatus auch eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis folgen.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung zählt daher ebenfalls zu den besonders Wichtigen Versicherungen für Verwaltungsbeamte. Sie schützt vor Einkommensverlusten, wenn die dienstliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fortgeführt werden kann.
Entscheidend ist eine Versicherungsregelung, die den besonderen beamtenrechtlichen Voraussetzungen Rechnung trägt. Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel knüpft die Leistung an die Entscheidung des Dienstherrn, sofern die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den möglichen Tarifmerkmalen gehören:
- monatliche Dienstunfähigkeitsrente
- Leistung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit
- Absicherung bestimmter oder allgemeiner Dienstunfähigkeit
- Nachversicherung bei Besoldungserhöhungen
- Anpassung der versicherten Rente
- Beitragsbefreiung im Leistungsfall
- Leistungsdauer bis zum vereinbarten Endalter