Die Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie dauerhaft berufs- bzw. dienstunfähig sind. Bei Arbeitnehmern und Freiberuflern reicht ein Prognosezeitraum von sechs Monaten aus. Die Höhe der Rente bestimmen Sie selbst und passen Sie damit genau an den Bedarf im Fall der Fälle an.
Bei Beamten setzen wir auf die echte DU-Klausel und erkennen die Feststellung des Dienstherrn ohne weitere Prüfung an. Die Diensthaftpflicht haben wir im ersten Abschnitt bereits kurz angeschnitten. Sie leistet, wenn Sie in Ausübung des Dienstes einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen. Versichert sind auch der Verlust dienstlicher Schlüssel und immaterielle Schäden.
Eine private Krankenversicherung für Lehrer kommt bei Beamten, gut verdienenden Angestellten und Selbstständigen infrage. Beamte profitieren von der Anpassung an die Beihilfe und zahlen dadurch einen niedrigeren Beitrag. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte der Prämie. Freiberufler zahlen ihre Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe selbst.