Dienstunfähigkeit ist kein seltenes Ereignis im Polizeidienst. Wer vor dem regulären Pensionseintritt dienstunfähig wird, verliert die Heilfürsorge früher als erwartet. Ohne Anwartschaftsversicherung für die Polizei & Bundespolizei fehlt dann der gesicherte Zugang zur privaten Krankenversicherung.
Besonders für Beamte auf Widerruf oder Probe ist das Risiko erheblich. In dieser Phase besteht noch kein dauerhafter Beamtenstatus. Eine Dienstunfähigkeit führt in vielen Fällen zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Damit entfällt nicht nur die Heilfürsorge, sondern auch der spätere Anspruch auf Beihilfe.
Wer in dieser Situation keine Anwartschaft besitzt, muss sich als Privatperson neu versichern. Dabei gelten die aktuellen Gesundheitsverhältnisse vollständig. Vorerkrankungen aus dem Dienst können dann zu Ausschlüssen oder Beitragszuschlägen führen.
Folgende Situationen machen den Schutz besonders relevant:
- Dienstunfähigkeit als Beamter auf Widerruf während der Ausbildung
- Vorzeitiger Ruhestand nach einem Dienstunfall
- Übergang in den Einzeldienst mit verändertem Versorgungsstatus
- Späteinstieg ohne Anwartschaft mit erschwerter Gesundheitsprüfung
- Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bei dauerhafter Dienstunfähigkeit
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Kremer OHG in Bamberg berät Sie zu allen Szenarien. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung zeigen Ihnen, wie die Anwartschaftsversicherung für die Polizei & Bundespolizei in Ihre gesamte Absicherungsstrategie passt.