Bedeutung und Zweck der Dienstanfänger-Police für Lehrer und Referendare
Die Dienstanfänger-Police der DBV kombiniert private Altersvorsorge und Dienstunfähigkeits-Absicherung. Konkret profitierst du durch den Abschluss von einer Versicherung, die sich deiner Laufbahn als Beamtin oder Beamter anpasst, gewissermaßen „mitwächst“.
Relevant ist dies vor allem deshalb, weil Lehrerinnen und Lehrer in den ersten Dienstjahren nicht über ihren Dienstherrn vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt sind. Wirst du also als Beamtin oder Beamter auf Widerruf und Probe dienstunfähig, wird dich der Dienstherr aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Eine Pension bekommst du nur, wenn du als Beamter auf Lebenszeit oder wegen eines Dienstunfalls dienstunfähig wurdest.
Beispiel: Du bist Studienrat und Beamter auf Probe. Deine aktuellen Nettodienstbezüge liegen bei 3.400 Euro. Nun kannst du wegen eines Sportunfalls voraussichtlich dauerhaft nicht mehr als Lehrer arbeiten; dein Dienstherr verfügt die Entlassung. Dir fehlen jeden Monat 3.400 Euro! Außerdem geht deine Altersvorsorge verloren.
Die Dienstanfänger-Police für Lehrer und Referendare setzt genau hier an. Wir zahlen dir eine monatliche Rente, deren Höhe du selbst bestimmst, wenn du dienstunfähig bist. Dabei spielt dein konkreter Status keine Rolle, du solltest ihn aber bei der Bestimmung der Rentenhöhe beachten. Bist du einmal auf Lebenszeit verbeamtet, kannst du die Rente entsprechend absenken, da dir der Dienstherr im Fall der Fälle eine Pension zahlt.