Lehramtsanwärter und Referendare entscheiden selbst zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Denn als Beamtin oder Beamter bist du „versicherungsfrei“. Du musst dich zwar krankenversichern, es gibt aber keine Pflicht, in die gesetzliche Kasse einzutreten. Die Unterschiede zwischen den beiden Systemen kurz zusammengefasst:
- Durch das Solidarprinzip der GKV zahlt jeder Versicherte den prozentual gleichen Anteil seines Einkommens als Beitrag ein. Auf der anderen Seite gibt es keine Unterschiede bei den Leistungen. Sie werden durch den Gesetzgeber vorgegeben
- Die PKV basiert auf dem Individualprinzip. Der Beitrag richtet sich nach Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand. Du entscheidest selbst, welche Leistungen dir wichtig sind. Einseitige Vorgaben vonseiten des Gesetzgebers gibt es nicht
Als Lehramtsanwärter und Referendar hast du außerdem einen Beihilfeanspruch. Der Dienstherr übernimmt im Rahmen der Beihilfe mindestens 50 Prozent aller Krankheitskosten. Nur für den verbleibenden Teil deiner Aufwendungen, also für 30 oder 50 Prozent, benötigst du die private Krankenversicherung. Sie ist bei Beamten daher auch als „Restkostenversicherung“ bekannt.
Beispiel: Du bekommst 50 Prozent Beihilfe. Nun reichst du eine Rechnung über 1.000 Euro beim Dienstherrn ein, der dir 500 Euro überweist. Nur für den übrigen Anteil (die anderen 500 Euro) brauchst du eine Krankenversicherung.
Bei Beamten gibt es keinen Arbeitgeber-Anteil, sondern nur die Beihilfe. Die private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter und Referendare ist daher die einzige Möglichkeit, den Beihilfeanspruch wirklich zu nutzen. Versicherst du dich gesetzlich, musst du den gesamten Beitrag aus deinem Bruttogehalt zahlen. Steigt dieses, erhöht sich auch der Beitrag. Anders ist es in der PKV, denn steigt dein Beihilfesatz, sinkt die Prämie.