Beihilfe und Heilfürsorge: So sorgt der Dienstherr für Sie
Beamte der Polizei erhalten entweder Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Jeder Dienstherr bestimmt selbst, welches Modell er anwendet, wodurch sich die Vorschriften je nach Bundesland voneinander unterscheiden. In Bayern bekommen Sie zum Beispiel nur während der Ausbildung Heilfürsorge, danach steht Ihnen die Beihilfe zu.
Sind Sie hingegen Bundesbeamter spielt die Beihilfe erst im Ruhestand eine Rolle für Sie. Denn während des gesamten aktiven Dienstes, einschließlich der Ausbildung, gewährt dir der Dienstherr freie Heilfürsorge. Hier die Unterschiede der Systeme kurz erklärt:
- Bekommen Sie Heilfürsorge, behandelt Sie der Polizeiarzt kostenfrei und überweist Sie bei Bedarf an andere Ärzte. Sie benötigen also keine Krankenversicherung, alle Kosten übernimmt Ihr Dienstherr.
- Steht Ihnen Beihilfe zu, dann gehen Sie zu einem Arzt ihrer Wahl. Der Dienstherr übernimmt einen Teil der entstehenden Kosten, für die verbleibenden Aufwendungen brauchen Sie allerdings eine private Krankenversicherung.
Grundsätzlich können Sie sich zwar auch gesetzlich versichern, die GKV bietet aber keine an die Beihilfe angepassten Tarife. Daher können Sie das System nicht nutzen und müssen den gesamten Beitrag aus ihrem Bruttogehalt zahlen. Die private Krankenversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kremer OHG in Bamberg passt sich hingegen exakt an Ihre Beihilfe an.