Beispiel
Sie erhalten eine Rechnung über 1.000 Euro, Ihr Beihilfesatz liegt bei 70 Prozent. Der Dienstherr übernimmt 700 Euro. Für die verbleibenden 30 Prozent und damit 300 Euro der Gesamtkosten brauchen Sie eine Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte.
Die Krankenversicherung hat also die Aufgabe, den nicht von der Beihilfe abgedeckten Teil der Krankheitskosten zu übernehmen. „Unterm Strich“ sind Sie so zu 100 Prozent abgesichert.