Klar: Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet bei Bestehen einer Dienstunfähigkeit. Doch wann liegt eine solche vor? Jeder Dienstherr kann hier eigene Bestimmungen erlassen, wobei die Regelung in den meisten Fällen so aussieht: „Der Beamte ist dienstunfähig, wenn er seine dienstlichen Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr voll erfüllen kann“.
Eine Dienstunfähigkeit liegt damit beispielsweise vor, wenn Sie sich beim Sport so schwer verletzen, dass Sie nicht mehr als Lehrer arbeiten kannst. Auch psychische Erkrankungen stellen immer öfter die Ursache einer Dienstunfähigkeit dar.
Je nachdem, welchen Beamtenstatus Sie als Lehrerin oder Lehrer bereits erreicht haben, hat die Dienstunfähigkeit unterschiedlich schwere Folgen:
- Beamte auf Widerruf und Probe werden entlassen, da ihnen die gesundheitliche Eignung fehlt. Ebenfalls verloren gehen Besoldung, Beihilfe und Versorgung
- Bei Beamten auf Lebenszeit erfolgt keine Entlassung. Sie versetzt der Dienstherr in den Ruhestand und zahlt ein Ruhegehalt. Auch dieses liegt aber deutlich unter den früheren Dienstbezügen
Infolge der Dienstunfähigkeit entsteht also eine mehr oder weniger große Einkommenslücke. Aufgabe der Dienstunfähigkeitsversicherung ist, diese zu schließen. Dazu bekommen Sie von der Versicherung eine monatliche Rente (DU-Rente), deren Höhe Sie selbst bestimmen.