Wem steht die Beihilfe zu?
Als Beamter auf Lebenszeit, auf Widerruf oder Probe können Sie Beihilfe beanspruchen. Ebenfalls als Lehrer im Angestelltenverhältnis, wenn Sie über einen alten Vertrag verfügen. Ihr Ehepartner und Ihre Kinder können ebenfalls Beihilfe bekommen, wenn das eigene Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt und für kein Familienmitglied einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Unter Umständen können auch Ruheständler Beihilfe beanspruchen.
