Die Beihilfe für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Michael Wudtke & Denis Lindenblatt in Berlin-Tempelhof

Als verbeamteter Lehrer können Sie eine sogenannte Beihilfe beanspruchen, die aber nicht mit einer Übernahme der Versicherungsbeiträge zu verwechseln ist. Die Krankenkosten werden nur anteilig übernommen, den Rest müssen Sie selbst tragen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Michael Wudtke & Denis Lindenblatt in Berlin-Tempelhof rät Ihnen deshalb zu einer privaten Krankenversicherung zur Abdeckung der Restkosten. Die Beihilfe wird selbstverständlich berücksichtigt und Sie kommen Ihrer Verpflichtung zur Krankenversicherung nach. Durch die Nutzung besserer und umfangreicherer Leistungen stellen Sie sich besser, als wenn es sich um die übliche Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer handeln würde.

Wem steht die Beihilfe zu?
 

Als Beamter auf Lebenszeit, auf Widerruf oder Probe können Sie Beihilfe beanspruchen. Ebenfalls als Lehrer im Angestelltenverhältnis, wenn Sie über einen alten Vertrag verfügen. Ihr Ehepartner und Ihre Kinder können ebenfalls Beihilfe bekommen, wenn das eigene Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt und für kein Familienmitglied einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Unter Umständen können auch Ruheständler Beihilfe beanspruchen.

Welche Größenordnung hat die Beihilfe?

Maßgebend ist die Beihilfeverordnung (BVO) der entsprechenden Bundes- oder Landesbeihilfe. Wenn Sie keine Kinder haben, liegt der Beihilfebemessungssatz bei 50 %, der sich bei mindestens zwei Kindern und berechtigten Ehe- oder Lebenspartnern auf 70 % erhöht. Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisenkinder können sogar 80 % beanspruchen, Ruheständler maximal 70 %.

So funktioniert es

Zunächst zahlen Sie Ihre Kosten für Arztbehandlungen oder Medikamente selbst, die sie anteilig von der privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle zurückerstattet bekommen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Michael Wudtke & Denis Lindenblatt in Berlin-Tempelhof raten Ihnen dringendst zur Beachtung der Fristen.

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