Wann sind Sie dienstunfähig?
Konnten Sie als Student, Referendar und Lehrer aufgrund einer Erkrankung weniger als 3 Monate in den vergangenen 6 Monaten Ihrem Dienst nachgehen und sollte auch in den nächsten 6 Monaten keine Aussicht auf eine Veränderung bestehen, werden Sie in den Ruhestand versetzt. Damit erhalten Sie Ruhegehalt, das sich auf maximale 72 % des letzten Gehalts nach 40 Dienstjahren beläuft. Damit gehen finanzielle Einbußen einher, die einen Einschnitt in Ihren Lebensstandard bedeuten. Vor allem Beamte auf Widerruf oder auf Probe und sogar junge Beamte auf Lebenszeit im Falle einer Dienstunfähigkeit haben meist keine Ansprüche auf die staatlichen Leistungen.
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Denis Lindenblatt in Berlin erhalten Sie als Student, Referendar und Lehrer ein monatliches Ruhegehalt, das die finanzielle Lücke schließt.
