Das Vorgehen bei der Kostenerstattung
Die Kostenerstattung bei einer privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hoppe & Waskewitz oHG in Rostock gelingt einfach, unbürokratisch und intuitiv.
Nach einer Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus erhalten Verwaltungsbeamte eine Rechnung, die sie sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der privaten Krankenversicherung einreichen. Die Beihilfe übernimmt in der Regel 50 % der Kosten, den verbleibenden Betrag erstattet die pKV. Nur ein eventuell verbleibender Eigenanteil ist selbst zu tragen.
Auch bei der Bezahlung gibt es flexible Lösungen. Manche Ärzte und Kliniken bitten um eine sofortige Begleichung, sodass Versicherte zunächst in Vorleistung gehen und die Erstattung anschließend erhalten. Häufig wird jedoch auch eine verlängerte Zahlungsfrist gewährt, sodass die Erstattung von Beihilfe und pKV bereits vor dem Zahlungstermin eingeht.