Für Beamte aus Polizei, Justiz & Zoll verändert sich die Absicherung im Krankheitsfall im Laufe der Karriere. Während der aktiven Dienstzeit greift häufig die Heilfürsorge, später wird diese durch die Beihilfe ersetzt.
Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hoppe & Waskewitz oHG in Rostock sorgt dafür, dass dieser Wechsel ohne finanzielle oder gesundheitliche Nachteile erfolgt. Dabei spielen zwei Versorgungssysteme eine zentrale Rolle:
- Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt – abhängig vom Status – 50 bis 70 % der Krankheitskosten. Die verbleibende Lücke wird über eine private Krankenversicherung geschlossen.
- Heilfürsorge: Insbesondere bei Polizei und Zoll übernimmt der Dienstherr während der aktiven Dienstzeit die vollständigen Krankheitskosten. Eine zusätzliche Krankenversicherung ist in dieser Phase meist nicht notwendig.
Für Beamte aus Polizei, Justiz & Zoll ist es daher sinnvoll, sich frühzeitig mit der Zeit nach der Heilfürsorge zu beschäftigen.