Anwartschaftsversicherung

Sie benötigen noch keine private Krankenversicherung, aber es wird in naher Zukunft definitiv dazu kommen beziehungsweiße steht in Aussicht? Dann ist die Anwartschaftsversicherung genau das Richtige für sie! Bei der Aufnahme in die private Krankenversicherung kommt es für sie unausweichlich zu einer Gesundheitsprüfung. Es winken hohe Risikozuschläge oder gar ein Abweisen des Antrags sollten sie chronische Erkrankungen oder etwaige andere Vorerkrankungen haben. Hier kommt die Anwartschaftsversicherung zu tragen. Mit ihr können sie ihren Gesundheitszustand, noch vor Ausbildungsbeginn zum Polizeibeamten so zu sagen „einfrieren“.
Damit sichern sie sich ihre Aufnahme in der privaten Krankenversicherung bei der DBV schon zu Ausbildungsbeginn. Während der Dauer der Anwartschaftsversicherung besteht aber kein Versicherungsschutz. Hier wird noch zwischen kleiner und großer Anwartschaft unterschieden. Die kleine eignet sich eher zur Überbrückung kleinerer Zeiträume, da das, für den späteren Beitrag relevantes Alter nicht mit eingefroren wird. Bei der großen Anwartschaft ist dies jedoch der Fall, sie eignet sich mehr für längere Zeiträume.

Genauere Informationen finden sie hier:

Anwartschaft bei der DBV

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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