Diensthaftpflichtversicherung

Diese Versicherung ist eigentlich ein Muss für jeden Polizeibeamten. Sollten sie während ihrer Ausbildung im Dienst einen Schaden verursachen können sie, im Gegensatz zu einem „normalen Auszubildenden“ hierfür haftbar gemacht werden. Im Normalfall wird zwar den Schadenersatzanspruch gegen ihren Dienstherrn geltend gemacht, dieser kann sie jedoch im Anschluss in Regress nehmen. Dann haften sie mit ihrem ganzen, jetzigen und zukünftigen Vermögen. Da hilft ihnen die private Haftpflichtversicherung auch nicht weiter. Da gerade in der Ausbildung einmal Fehler passieren können steht ihnen die DBV hier mit der Diensthaftpflichtversicherung zur Seite. Hier bieten wir ihnen aktiven Rechtsschutz, also im Endeffekt die Schadenregulierung, und passiven Rechtsschutz, also dem Abwehren von unbegründeten Ansprüchen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Rafael Wolf
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