Unfallversicherung

Da Beamte nicht verpflichtet sind in die Sozialversicherungen einzuzahlen besteht logischerweise keine gesetzliche Unfallversicherung für Beamte. Stattdessen gibt es die Unfallfürsorge durch den Dienstherrn. Der Leistungsumfang ist in beiden sehr ähnlich, abgesichert sind dort:

  • Dienstelle, Dienstreisen, Dienstgänge
  • Sonstige mit dem Dienst verbundene Tätigkeiten
  • Verpflichtende Nebentätigkeiten des Beamten

Und daraus entstehende:

  • Heilverfahren
  • Unfallausgleiche, mir Ruhegehalt, Entschädigung und Hinterbliebenenversorgung
  • Erstattung von Sachschäden, besonderen Aufwendungen und Schadensausgleich

Soweit zum Bestehenden Schutz, was ist aber wenn ihnen außerhalb ihrer Tätigkeit ein Unfall zustößt? Statistisch ereignen sich die Mehrzahl aller Unfälle im Haushalt oder beim Sport, also zusammengefasst in der Freizeit. Dort besteht kein Versicherungsschutz über die Unfallfürsorge.
 
Mit der Unfallversicherung der DBV sichern sie neben den Rehabilitationsmaßnahmen und dem Krankenhausaufenthalt auch etwaige Änderungen an und in ihrem Haus(halt) die sie in Folge ihres Unfalls machen müssen wie einen Behindertengerechter Eingang, Anstellung einer Haushaltshilfe und/oder Pflegepersonal und die Anschaffung diverser Hilfsmittel wie einem Rollator, ab.

Unfallversicherung für Dienstanfänger

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Rafael Wolf
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