Beamter auf Probe

Nach dem Bestehen der Laufbahnprüfung und dem Vorbereitungsdienst haben sie den nächsten großen Stein in ihrem Weg wegräumen können. Nun winkt ihnen die Probezeit in der gilt es, sich zu beweisen. Hier können sie auch immer noch entlassen werden. Gründe hierfür könne sein: Straftaten, mittelschwere bis schwere Vergehen im Dienst, sie könne sich nicht bewähren (charakterlich, körperlich oder auch fachlich) und ganz wichtig auch durch Dienstunfähigkeit. Sie werden nun durch Dienstunfähigkeit mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt. Dadurch sind ihre Lebenshaltungskosten noch nicht gedeckt. In der DBV Dienstanfänger-Police können sie eine monatliche Rente von bis zu 1.800€ vereinbaren.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Rafael Wolf
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