Beamter im Ruhestand

Sie haben es geschafft. Mit Vollendung des 67. Lebensjahres können sie endlich in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Als Verwaltungsbeamter im Ruhestand haben sie Anspruch auf Krankenfürsorge und eine angemessene Alimentation. Im Zuge der Beihilfe erstattet der Dienstherr ihnen 70% der Kosten bei pflege, Krankheit, Tod und Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Der maximale Pensionsanspruch beläuft sich auf 71,75% der letzten Bezüge. Um auch im Alter ihre finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten bieten wir als DBV ihnen hier ein gutes Konzept zur Altersvorsorge im Umfang der verschiedenen Renten Systeme:

  • Relax Rente
  • Rürup Rente
  • Private Rente
  • Riester Rente
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Rafael Wolf
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