Pflegepflichtversicherung

Es ist so schnell passiert. Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine plötzlich aufgetretene Krankheit und plötzlich sind sie angewiesen auf Pflege. Das Pflegepersonal, die Hilfsmittel, stationäre Unterbringung oder auch der Kauf von etwaigen Hilfsmitteln, wenn sie wirklich einmal Pflege benötigen, fallen extrem viele, zum Teil sehr hohe Kosten an. Darauf sind die Wenigsten vorbereitet. In einer Zeit, in der die Menschen immer älter werden und immer weniger Kinder bekommen, steigt die Zahl der Pflegebedürftigen und die Zahl derer die helfen können sinkt. In Deutschland sind bereits über 3.000.000 Menschen betroffen. Daher hat der Gesetzgeber 1995 die Pflegeversicherung zur Pflicht erklärt. In der gesetzlichen wird der Beitrag mit dem Krankenversicherungsbeitrag automatisch erhoben. Die privat versicherten, wie Polizeibeamte, müssen auf die Pflegepflichtversicherung zurückgreifen. Aber Vorsicht, sie deckt nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten ab.

Genauere Informationen finden sie hier:

Private Pflegeversicherung bei der DBV

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Rafael Wolf
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