Beihilfekonforme Krankenversicherung

Der Besitz einer Krankenversicherung ist ein Muss für jeden Bürger, jedoch endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bereits mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Dann gibt es 2 Möglichkeiten: entweder freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung oder privat absichern.
Generell zahlen Beamte nicht in die Zweige der Sozialversicherungen, genauer Unfall-, Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, ein. Stattdessen entsteht aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Beamten und seinem Dienstherrn ein Dienst- und Treuverhältnis mit beidseitigen Rechten. Statt der gesetzlichen Sozialversicherungen der Privatwirtschaft gibt es für Beamte die Fürsorge und den Schutz der Dienstherrn. Auch Beihilfeberechtigt sind Lebens- und Ehepartner, die nicht sozialversicherungspflichtig sind und im vorletzten Kalenderjahr unter der vorgeschriebenen Einkommensgrenze von 18.000€ lagen. Für Kinder kann bis spätestens zur Vollendung des 25. Lebensjahres Beihilfe bezogen werden, ergo so lange Kindergeld für das Kind gezahlt wird. Diese werden durch die Beihilfe gewährleistet. Der Beamte hat solange Recht auf Beihilfe, solange Versorgungs- und Dienstbezüge geleistet werden. Voraussetzung für die Beihilfe ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung zur Deckung der Restkosten.
Daher ist eine Vollkostenkrankenversicherung nicht notwendig. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Behandlungskosten und der anteiligen Kostenübernahme werden optimal durch die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV gedeckt. Mit dem ersten Erstattungsantrag muss der Nachweis über den Abschluss der beihilfekonformen Krankenversicherung dann auch vorgelegt werden. Über die verschiedenen Möglichkeiten in der Krankenversicherung sollten sie sich möglichst früh am besten schon als Auszubildender oder Beamtenanwärter. Die beihilfekonformen Kranversicherungstarife werden nur von privaten Krankenkassen angeboten.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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