Wem steht Beihilfe zu?

Wer als Lehrer oder Referendar verbeamtet und Mitglied der privaten Krankenversicherung ist, der hat Anspruch auf eine umfangreiche Krankenfürsorge seitens des Dienstherrn. Hierbei übernimmt der Dienstherr mindestens 50% und maximal 70% Ihrer Behandlungskosten. Da Ihr Dienstherr die Kosten nicht vollumfänglich übernimmt, gilt seit dem 1. Januar 2019 die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hierbei raten wir Ihnen zum Abschluss der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung.

Der Anspruch auf Beihilfe besteht für Beamte auf Widerruf (Referendare), Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit. Hiermit kommt Ihr Dienstherr seiner Pflicht zur Krankenfürsorge nach. Sollten Sie als Referendar eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abschließen, profitieren Sie von attraktiven Konditionen. Schließlich wird der Beitrag an Ihrem Eintrittsalter und Gesundheitszustand bemessen. Von der Beihilfe profitieren nicht nur Sie höchstpersönlich, sondern auch Ihre Familienangehörigen. So steht Ihren Kindern die Zahlung von Beihilfe zu. Sollte Ihr Ehepartner die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, kann auch er von Ihrem Beamtenstatus profitieren und Beihilfe erhalten. Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem die Einhaltung der geltenden Einkommensgrenze. Ihr Anspruch auf Beihilfe besteht sogar im Ruhestand. Hier muss Ihr Dienstherr Ihren Beihilfeanspruch auf 70% erhöhen.

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer und Referendare?

Wie hoch die Beihilfe im Einzelnen ausfällt wird gesetzlich reguliert. Die Höhe der jeweiligen Beihilfe in der Beihilfeverordnung festgeschrieben. Kinderlose erhalten den standardmäßigen Beihilfesatz in Höhe von 50%. Für die übrigen Kosten müssen Sie eine Restkostenversicherung abschließen. Wer zwei Kinder hat, dessen Beihilfeanspruch steigt auf 70%. Die Kinder selbst haben einen Beihilfeanspruch von 80%. 70% steht auch Ehepartnern zu, die die entsprechenden Voraussetzungen für den Erhalt einer Beihilfe erfüllen. Mit Eintritt in den Ruhestand endet die Fürsorgepflicht des Dienstherrn keineswegs. Er ist dazu verpflichtet Ihnen eine Beihilfe in Höhe von 70% zu gewähren.

So funktioniert es

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung findet die Kostenerstattung der Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung nicht unmittelbar zwischen Arzt und erstattender Institution statt. Sie müssen als Lehrer oder Referendar zunächst in Vorkasse treten. Die entsprechende Rechnung können Sie dann bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle einreichen. Kosten, die von Ihrer Beihilfestelle nicht übernommen wurden, werden als Restkosten bezeichnet. Sollten Sie die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung als Restkostenversicherung gewählt haben, reichen Sie die Rechnung nun bei Ihrer Krankenversicherung ein. Diese begleicht die übrigen Kosten.

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