Beamter auf Probe

Die Ernennung zum Beamten auf Probe und den Erhalt der damit einhergehenden Ernennungsurkunde und der Amtsbezeichnung, erreichen sie normalerweise nach dem Vorbereitungsdienst und dem Abschluss der Laufbahnprüfung. Auch hier ist das Risiko der Dienstunfähigkeit und einer damit einhergehenden Entlassung noch gegeben weswegen wir auch hier auf die Dienstunfähigkeitsversicherung verweisen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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