Der Besitz einer Krankenversicherung ist ein Muss für jeden Bürger, jedoch endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bereits mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Dann gibt es 2 Möglichkeiten: entweder freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung oder privat absichern.

Generell zahlen Beamte nicht in die Zweige der Sozialversicherungen, genauer Unfall-, Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, ein. Stattdessen entsteht aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Beamten und seinem Dienstherrn ein Dienst- und Treuverhältnis mit beidseitigen Rechten. Statt der gesetzlichen Sozialversicherungen der Privatwirtschaft gibt es für Beamte die Fürsorge und den Schutz des Dienstherrn. Auch Beihilfeberechtigt sind Lebens- und Ehepartner, die nicht sozialversicherungspflichtig sind und im vorletzten Kalenderjahr unter der vorgeschriebenen Einkommensgrenze von 18.000€ lagen. Für Kinder kann bis spätestens zur Vollendung des 25. Lebensjahres Beihilfe bezogen werden, ergo so lange Kindergeld für das Kind gezahlt wird. Diese werden durch die Beihilfe gewährleistet. Der Beamte hat solange Recht auf Beihilfe, solange Versorgungs- und Dienstbezüge geleistet werden. Voraussetzung für die Beihilfe ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung zur Deckung der Restkosten.

Daher ist eine Vollkostenkrankenversicherung nicht notwendig. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Behandlungskosten und der anteiligen Kostenübernahme werden optimal durch die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV gedeckt. Mit dem ersten Erstattungsantrag muss der Nachweis über den Abschluss der beihilfekonformen Krankenversicherung dann auch vorgelegt werden. Über die verschiedenen Möglichkeiten in der Krankenversicherung sollten sie sich möglichst früh am besten schon als Referendar oder Beamtenanwärter. Die beihilfekonformen Kranversicherungstarife werden nur von privaten Krankenkassen angeboten.

Leistungen

Es werden nur im Versicherungsbeitrag festgelegte Leistungen berechnet, diese sind individuell wählbar. Bei der DBV profitieren Beamte des Weiteren vom speziellen Beamtentarif Vision B. Dort gibt es noch die Tarife Vision B Basis, Vision B komfort und Vision B Premium.
Sie profitieren konkret von:

  • Fast komplette Übernahme der Arzneimittelkosten
  • Freie Krankenhaus und Arztwahl (auch Zahnärzte)
  • Hohe Erstattung für Sehhilfen und Zahnarztleistungen
  • Beitragsrückerstattung bei (krankheitsbedingter) Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz -> wichtig bei Auslandsreisen
  • Nicht durch Alter begrenzte Vorsorgeuntersuchung

Optimaler Schutz durch Leistungsgarantie

Es gibt, wie auch vom Gesetzgeber vorgesehen, keine Änderung oder Streichung der vereinbarten Leistungen, während der Vertragslaufzeit. Durch die Umwandlung ihres Berufsanfänger-Tarifs in den „normalen“ Tarif beginnt der Aufbau der Altersrückstellungen. Diese bauen sie sich mit den Jahren auf und sie können später, bei Bedarf, aufgelöst werden. Die positive Folge sind Beiträge auf einem konstanten Niveau, trotz höherer Krankheitskosten im Alter.

Beitragsberechnung zur beihilfekonformen, privaten Krankenversicherung

Der Beitrag bemisst sich, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die am Einkommen berechnet wird, in der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung an personenbezogenen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und dem jeweilig gewünschten Tarif. Um den Betrag und den Gesundheitszustand adäquat feststellen zu können, müssen einige Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei falschen Angaben können gravierende Konsequenzen drohen.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung, was ist sinnvoller?

Der Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Möglichkeit alle Familienmitglieder im Umfang der Familienversicherung mit abzusichern. Dies kann vor allen bei größeren Familien unter gewissen Umständen kostengünstiger ausfallen als die private Krankenversicherung. Jedoch verlieren sie als freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamter ihren Anspruch auf Beihilfe, da diese nicht mit der gesetzlichen Krankenversicherung kompatibel ist. Auch Erstattungen durch die Beihilfe fallen weg da der Dienstleister direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Die monatlichen Beiträge zahlen sie auch komplett selbst und nicht der Dienstherr. Die private Krankenversicherung bietet viele Vorteile in Sachen Komfort und Umfang gegenüber der Gesetzlichen. Der Beitrag in der Gesetzlichen richtet sich nach dem Einkommen. Da Beamter in der Regel sehr gut verdienen ist die private Absicherung oft die kostensparendere Alternative. In der gesetzlichen Krankenversicherung herrscht ein Annahmezwang der zum Beispiel für chronisch Kranke, denen ein hoher Zuschlag in der privaten Krankenversicherung drohen würde, definitiv ein Vorteil ist.

Öffnungsaktion für junge Beamte

Innerhalb der Öffnungsaktion für Beamtenanfänger bietet ihnen die DBV einen erleichterten Zugang zur privaten Krankenversicherung. Ganz besonders Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen profitieren hier, da die Vorrausetzung für die Öffnungsaktion, der Abschluss der privaten Krankenversicherung muss innerhalb der ersten 6 Monate nach Erstverbeamtung erfolgen. Folgende Vorteile bietet die DBV hier:

  • Keine Ablehnung von Antragsstellern aus Risikogründen
  • Begrenzung der Risiko-Zuschläge auf maximal 30% des tariflichen Beitrags
  • Es werden keine Leistungsausschlüsse vorgenommen
  • Keine Wartezeiten oder Gesundheitsprüfung bei Wechsel in „normalen“ Tarif
DBV Deutsche Beamtenversicherung
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