Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover

Flexibel und passgenau!

Besonders in den ersten Jahren deiner Beamtenlaufbahn hast du bei Dienstunfähigkeit keinerlei Ansprüche gegen deinen Dienstherrn. Auch Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit müssen erhebliche Einbußen beim Verdienst in Kauf nehmen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch in Hannover schließt du diese Lücken. Die Versicherung zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du vom Dienstherrn für dienstunfähig erklärt wirst.

Allgemeines zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Zum Begriff der Dienstunfähigkeit findet sich in § 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) bzw. in den entsprechenden Vorschriften der Länder diese Definition:
 
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.“
 
Wenngleich § 44 Abs.1 BBG nur das Vorgehen bei Beamten auf Lebenszeit regelt, ist die Definition der Dienstunfähigkeit auch auf Beamte auf Widerruf und Probe anzuwenden. Allerdings gibt es bei der Versorgung wesentliche Unterschiede:

  • Dienstunfähige Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und Probe werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen, da die gesundheitliche Eignung fehlt.
  • Dienstunfähige Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit werden in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt.

Bist du Beamtin oder Beamter auf Widerruf oder Probe, fällt bei einer Dienstunfähigkeit und der damit verbundenen Entlassung dein gesamtes Einkommen weg. Außerdem bekommst du keine Beihilfe mehr. Bist du bereits auf Lebenszeit verbeamtet, erhältst du womöglich nur die Mindestpension – in jedem Fall musst du ebenfalls mit deutlichen Einbußen beim Einkommen rechnen.

Beachte

Für diese Fälle gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hornig & Knoch in Hannover. Sie knüpft an die Feststellung des Dienstherrn an, leistet also, wenn du entlassen oder in den Ruhestand versetzt wirst und der Auslöser eine Dienstunfähigkeit ist. Die Leistung besteht in einer monatlichen Rente (DU-Rente), deren Höhe du selbst bestimmen kannst. Experten empfehlen, mindestens 70 Prozent des Nettogehalts abzusichern.

Unterschiede zwischen echter und unechter DU-Klausel

Nicht alle Dienstunfähigkeitsversicherungen beinhalten eine „echte“ DU-Klausel. Denn bei der Versicherung handelt es sich streng genommen nur um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die auf den Bedarf von Beamten zugeschnitten wird. Daher kann der Versicherer selbst bestimmen, inwieweit er eine vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkennt. Zu unterscheiden ist zwischen der echten und der unechten DU-Klausel:

  • Nur mit der echten DU-Klausel giltst du als berufsunfähig, wenn dich der Dienstherr für dienstunfähig erklärt. Denn die Versicherung erkennt das Gutachten ohne weitere Prüfung an.
  • Bei einer unechten DU-Klausel giltst du nicht allein wegen der Feststellung des Dienstherrn als berufsunfähig. Vielmehr prüft der Versicherer nochmal zusätzlich, ob die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit gegeben sind.

Dass die unechte DU-Klausel mit erheblichen Nachteilen verbunden ist, liegt auf der Hand. Daher verzichtet die DBV in allen Policen auf sie und setzt ausschließlich auf die echte DU-Klausel. Dadurch erkennen wir eine vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit sofort als Berufsunfähigkeit an und leisten.

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Die Leistungen der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte profitierst du von passgenauer Absicherung und unter anderem folgenden Leistungen:

  • Direkte Anerkennung der Feststellungen deines Dienstherrn ohne erneute Prüfung
  • Grundsätzlicher Verzicht auf die abstrakte Verweisung an einen anderen Beruf
  • Frei wählbare, monatliche Dienstunfähigkeits-Rente mit Anpassungsmöglichkeiten
  • Anpassung der Rente auch ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, etwa bei Hausbau
  • Für die Zeit der Dienstunfähigkeit besteht keine Pflicht, Beiträge in den Vertrag zu zahlen
Wichtige Versicherungen | DBV Hannover Hornig & Knoch oHG

Häufig gestellte Fragen

Wer stellt die Dienstunfähigkeit eines Beamten fest?

Die Dienstunfähigkeit wird entweder auf Antrag des Beamten oder des Dienstherrn vom Amtsarzt festgestellt. Sie liegt vor, wenn die Beamtin oder der Beamte voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage sein wird, seine dienstlichen Aufgaben zu erledigen.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?

Eine Berufsunfähigkeit liegt in der Regel erst vor, wenn die Einschränkung bei mindestens 50 Prozent liegt und sechs Monate oder länger besteht. Da sich die Definitionen für Berufs- und Dienstunfähigkeit nicht decken, ist für Beamte eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausreichend.

Wer braucht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Vor allem Beamte auf Widerruf und Probe, denn sie werden bei einer Dienstunfähigkeit ohne jegliche Ansprüche aus dem aktiven Dienst entlassen. Allerdings entsteht auch bei Beamten auf Lebenszeit eine Deckungslücke, weshalb sie ebenfalls eine DU-Versicherung – wenngleich mit meist niedrigerer Rente – benötigen.

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DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover

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