Beamter auf Widerruf (Anwärter)
Zu Beginn einer Karriere, egal ob im öffentlichen Dienst oder in der freien Wirtschaft, steht die Ausbildung. Bei einer Ausbildung in der Beamtenlaufbahn besteht allerdings die Besonderheit, dass Sie vom ersten Tag an in einem Beamtenverhältnis stehen – in diesem Fall einem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Dies hat auch zur Folge, dass Sie mit Beginn ihres beruflichen Werdegangs von der verpflichtenden Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit sind. Aus diesem Grund haben Sie das Recht, gegen den Dienstherrn bereits in der Ausbildung Ansprüche auf Versorgung geltend zu machen – in diesem Fall Ansprüche im Rahmen der Absicherung im Krankheitsfall (Beihilfe).
Das bedeutet, Ihr Dienstherr zahlt Ihnen, je nach Familienstand und der für Sie geltenden Beihilfeverordnung, eine Beihilfe zu den von Ihnen zu tragenden Arztkosten oder sonstigen im Rahmen der Behandlung angefallenen Aufwendungen. In der Regel liegt der Anspruch bei 50 bis 80 Prozent des entstandenen Aufwands.
Ein Anspruch auf Versorgungsbezüge im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst (z.B. aufgrund Krankheit) besteht jedoch nicht. Grund genug, an dieser Stelle mit der richtigen Lösung gegenzusteuern.
Für derartige Fälle hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover die Dienstanfänger-Police im Portfolio, welche Ihnen einen hervorragenden Schutz gegen die finanziellen Folgen einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit bietet.
Beamter auf Probe
Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Laufbahnprüfung – ein neuer, interessanter und aufregender Lebensabschnitt beginnt.
Mit Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Probe und dem Überreichen der Urkunde genießen Sie weitere Privilegien. Allerdings besteht auch jetzt noch die Möglichkeit, dass der Dienstherr aufgrund gesundheitlicher Aspekte die Entlassung auszusprechen. Lediglich die Hürden hierfür sind größer geworden.
Nur noch, wenn die Erkrankung nicht durch einen Dienstunfall hervorgerufen wurde, darf der Dienstherr Sie aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen.
Sollte die Dienstunfähigkeit (DU) jedoch durch einen Dienstunfall hergerufen worden sein, besteht Ihrerseits ein Anspruch auf Versorgungsansprüche. Doch wie so oft im Leben trügt der Schein an dieser Stelle.
Die zu erwartenden Leistungen entsprechen einem gesetzlichen Minimum, mit dem der Lebensunterhalt gerade einmal sichergestellt werden kann – der Lebensstandard wird jedoch keinesfalls zu halten sein.
Daher ist es auch als Beamter auf Probe nahezu unabdingbar, private Vorsorge zu betreiben, um die finanziellen Folgen einer DU abzufedern.
Auch in dieser Phase der Beamtenlaufbahn stellt die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover weiterhin das ideale Versicherungsmodell dar – eine Kombination aus Dienstunfähigkeitsabsicherung und Altersvorsorge.
Beamter auf Lebenszeit
Nach Beendigung der Probezeit erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Ein weiterer Meilenstein Ihrer Laufbahn. Ab sofort erhalten Sie neben der Beihilfe im Rahmen Krankenabsicherung auch Versorgungsbezüge im Falle der vorzeitigen Dienstunfähigkeit in vollem Umfang.
Aber auch Lebenszeitbeamte erhalten bei vorzeitiger Quittierung des aktiven Dienstes lediglich eine gesetzliche Grundabsicherung, die oft nur ein Bruchteil des Einkommens darstellt, welches sie zuvor erzielt haben.
Daher empfiehlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover den Abschluss unserer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV. Mit dieser können Sie immer sicher sein, den zuletzt erworbenen Lebensstandard aufrechterhalten zu können.
Beamter im Ruhestand
Eine lange und hoffentlich erfolgreiche Karriere liegt hinter Ihnen. Somit haben Sie sich Ihren Ruhestand redlich verdient und die Ihnen zustehende Pension hart erarbeitet. Doch leider sieht es der Gesetzgeber etwas anders, und ist nicht bereit, die durch Sie erbrachte Arbeitsleistung in den durchschnittlich letzten 40 Jahren entsprechend zu honorieren.
Lediglich 72 Prozent der letzten Nettobezüge sind aktuell an Pensionsansprüchen vorgesehen – ein Umstand, der Sie als Pensionär nicht zufriedenstellen sollte.
Wir empfehlen Ihnen daher ausdrücklich den Abschluss unserer Privatrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover, um der drohenden Versorgungslücke entgegenzuwirken.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an! Unser Team möchte Sie auf dem nicht immer einfachen Weg in den Ruhestand begleiten und Ihnen in Sachen Vorsorge und Absicherung mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!