Sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft

Ist der richtige Beruf und die passende Stelle erst einmal gefunden, fällt vielen Lehramtsreferendaren ein Stein vom Herzen. Noch besser ist es, wenn der Traumjob später auch noch gut bezahlt wird – mit einem kleinen Haken: Der menschlichen Leistungsfähigkeit. Hier kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung ins Spiel.
 
Sie zahlt Ihnen eine monatliche Rente aus, mit der Sie die Lücke zwischen Frühpension und dem letzten Gehalt füllen können. Warum die Dienstunfähigkeitsversicherung bereits als Referendar so wichtig ist, erfahren Sie in diesem Artikel und bei Ihrer Agentur vor Ort: Der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover.

Das Referendariat

Nicht so sicher wie gedacht

Nach dem Referendariat folgt die Verbeamtung auf Lebenszeit – so viel ist sicherlich auch Ihnen bewusst. Allerdings sind sich viele junge Beamte nicht im Klaren darüber, welche dienstliche Stellung sie eigentlich einnehmen.
 
Grundsätzlich sieht es folgendermaßen aus: Ein Beamter auf Widerruf (Referendar) darf nur aus besonders schwerwiegenden Gründen entlassen werden. Darunter fallen beispielsweise schwere Fehler im Dienst, Leistungen unterhalb der Mindestpunktzahl – oder eine Erkrankung/Verletzung, die Sie für die Ausübung Ihres zukünftigen Berufes ungeeignet macht.
 
Die Dienstunfähigkeitsversicherung sichert den letztgenannten Fall bereits während des Referendariats ab. Das bedeutet: Hatten Sie beispielsweise einen Unfall und können Ihr Referendariat nicht beenden und auch im Anschluss an die Heilung nicht fortsetzen, liegt eine Dienstunfähigkeit vor. Die Versicherung zahlt in diesem Fall eine vorher vereinbarte, monatliche Rente aus.
 

Was genau ist die Aufgabe der Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung hat primär die Aufgabe, Ihren Lebensstandard so weit zu erhalten, wie er vor Eintritt der Dienstunfähigkeit vorgelegen hat. Das bedeutet, dass Sie mit Ihrem Berater der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover Ihren persönlichen Finanzbedarf ermitteln und den Versicherungsvertrag entsprechend ausgestalten. Werden Sie dienstunfähig, fallen Ihre Bezüge stark ab. Je nachdem, wie lange Sie schon im Dienst sind, erhalten Sie die Mindestpension plus 1,75 Prozent Ihres letzten Gehaltes für jedes geleistete Dienstjahr. Als Referendar gehen Sie leer aus.
 
Die Dienstunfähigkeitsrente sollte demnach immer mindestens so hoch sein wie die Lücke zu Ihrem letzten Gehalt. Ein Rechenbeispiel: Sie hatten als Referendar monatliche Bezüge von 1400 Euro. Um Ihren Lebensstandard zu finanzieren, benötigen Sie langfristig aber mindestens 2000 Euro. Demnach sollte Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung-Rente mindestens 2000 Euro betragen.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare | DBV Hannover Hornig & Knoch oHG

Überblick: Die Dienstunfähigkeitsversicherung als Referendar

Die Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Ihr Einkommen für den Fall, dass Sie vor der Verbeamtung dienstunfähig werden. Auch als Beamter macht sie jedoch weiterhin Sinn, da Sie durch die monatliche Rente im Falle der Dienstunfähigkeit Ihren Lebensunterhalt wie gewohnt bestreiten können. Besonders im Referendariat, wo Sie vonseiten des Staates noch keinen starken Kündigungsschutz genießen, ist die Dienstunfähigkeitsversicherung nahezu unverzichtbar. Lassen Sie sich beraten – bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover.

Nahezu keine Fälle, in denen die Dienstunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

Das Schöne an der Dienstunfähigkeitsversicherung ist, dass es praktisch keine Leistungsausschlüsse gibt. Das bedeutet: Egal, aus welchem Grund Sie dienstunfähig werden, Sie erhalten Ihre monatliche Rente. In den meisten Verträgen sind lediglich vorsätzliche Handlungen ausgeschlossen, die eine Dienstunfähigkeit zur Folge haben.

Einige Beispiele, in denen die Dienstunfähigkeitsversicherung zur Leistung verpflichtet ist:

  • Unfälle jeder Art (Straßenverkehr, Haushalt, Sport), ggf. zusätzlich zur Unfallversicherung.
  • Erkrankungen, die eine Dienstunfähigkeit zur Folge haben.
  • Verletzungen, die Ihnen durch Dritte zugefügt werden. Hier haben Sie neben Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen auch den Anspruch auf die vereinbarte Rente.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare | DBV Hannover Hornig & Knoch oHG

FAQ zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Bereits als Referendar ist es sinnvoll, sich über die Dienstunfähigkeitsversicherung Gedanken zu machen. Sie füllt die Lücke zwischen Einkommen und laufenden Kosten/Lebensunterhalt, wenn Sie dienstunfähig werden. Im Referendariat ist dies besonders wichtig, da Sie keinen Kündigungsschutz vom Staat genießen und noch kein Recht auf die sogenannte Frühpension haben. Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover, beantworten Ihnen zwei häufig gestellte Fragen zur wichtigsten Versicherung für angehende Beamte.

Was unterscheidet die Berufs- von der Dienstunfähigkeitsversicherung?

Hinsichtlich der beiden Versicherungen, die erst einmal denselben Zweck (Sicherstellung des Einkommens) haben, gibt es grundsätzlich kaum Unterschiede. Beide Versicherungen zahlen eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in vielen Fällen aber nur, wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können – im Unterschied zur Dienstunfähigkeitsversicherung. Deren Leistungspflicht beginnt, wenn Sie die konkrete Tätigkeit (zum Beispiel Unterrichten) nicht mehr ausführen können.
 
Darüber hinaus ist die DU nur für Referendare, Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst verfügbar. Möglich macht das eine weitere Klausel – sie betrifft die ärztliche Untersuchung. Für die DU gelten Sie als dienstunfähig und erhalten Ihre Rente, wenn Ihr Dienstherr (zum Beispiel das Land Niedersachsen) Sie dienstunfähig schreibt. Bei der BU folgen zahlreiche ärztliche Untersuchungen – während dieser Zeit erhalten Sie keine Leistungen.

Benötige ich überhaupt eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Dienstunfähig werden Sie selten „nach Plan“ – meist sorgen unvorhersehbare Ereignisse für den Verlust der Arbeitskraft. Insbesondere dann, wenn die staatliche Frühpension nicht ausreicht und Sie fixe monatliche Kosten haben, macht die Dienstunfähigkeitsversicherung für Sie Sinn. Als Referendar ist sie doppelt so wichtig, da Sie erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit überhaupt einen Anspruch auf Frühpension haben.

Wann gelte ich im Sinne der Dienstunfähigkeitsversicherung als dienstunfähig?

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch darüber, wann in Ihrem konkreten Job eine Dienstunfähigkeit vorliegen könnte. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover ist hierfür Ihr erster Ansprechpartner.

Die allgemeine Definition beschreibt den Begriff „dienstunfähig“ so: Sobald Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf wie gewohnt auszuüben, sind Sie dienstunfähig. Wichtig ist der Zusatz „dauernd“ – bei einer Grippe sind Sie beispielsweise nur für einige Wochen dienstunfähig. Bei Anwärtern und Referendaren greift der Schutz der Dienstunfähigkeitsversicherung bereits mit Beginn des Referendariats. Das bedeutet: Wenn Sie als Referendar einen Unfall oder ein ähnliches Ereignis erleben, das Sie für den späteren Beruf ungeeignet macht, sind Sie dauernd dienstunfähig.

Wer stellt die Dienstunfähigkeit fest?

Um die Dienstunfähigkeit festzustellen, gibt es zwei Möglichkeiten. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass die normale Berufsunfähigkeitsversicherung erst greift, wenn beide Fälle vorliegen – die Dienstunfähigkeitsversicherung hingegen greift bereits bei Fall eins.
 
Fall eins: Der Dienstherr schreibt Sie dienstunfähig. Sie erhalten eine Kündigung Ihres Dienstvertrages und verlieren Ihr Anrecht auf Bezüge. Sind Sie Referendar, erhalten Sie gar kein Gehalt mehr – als fertiger Beamter erhalten Sie die Mindestpension von rund 1600 Euro. Diese Kündigung reicht der Dienstunfähigkeitsversicherung bereits aus, um Ihnen die monatliche Rente auszuzahlen.
 
Fall zwei: Der Arzt der Berufsunfähigkeitsversicherung untersucht Sie und diagnostiziert eine Dienstunfähigkeit. Problem: Bis diese Diagnose vorliegt, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Rente aus.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG

Unserer Meinung nach sollte die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV ein tagtäglicher Begleiter für jeden Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sein. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover informieren Sie gern im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs zu den Details unseres Versicherungsschutzes.

Theaterstr. 1
30159 Hannover
0511/84896515
Termin vereinbaren
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Hornig & Knoch oHG
Theaterstr. 1
30159 Hannover
Termin vereinbaren 0511 84896515 0511 84896516 Filialen & Team
:
sowie nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 20:00
Dienstag:
09:00 bis 20:00
Mittwoch:
09:00 bis 20:00
Donnerstag:
09:00 bis 20:00
Freitag:
09:00 bis 20:00

sowie nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen