Das Grundwissen für Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover

Nützliche Informationen für Lehrer, Studenten und Referendare

Richtiger Versicherungsschutz in allen Lebenslagen zu haben sollte oberste Priorität besitzen

Aufgrund der Tatsache, dass Menschen unterschiedlichste Charaktere sind, ergibt sich zwangsläufig ein entsprechend differenziert ausgeprägtes Sicherheitsempfinden.

Ein für Sie notwendiger und effektiver Versicherungsschutz kann daher an dieser Stelle in keiner Weise pauschalisiert dargestellt werden – im Gegenteil. Es sind stets auf die individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Ziele des einzelnen Versicherungsnehmers einzugehen und all die genannten Aspekte bei der Ausarbeitung einer Versicherungslösung zu berücksichtigen.

Fakt ist aber: Einen umfassenden Versicherungsschutz benötigt jeder, egal ob Referendar, Beamter auf Probe oder Lebenszeitbeamter. Natürlich wird es immer wieder unbelehrbare Kolleginnen und Kollegen geben in ihrem Umfeld geben, die der Meinung sind, keine Versicherungen abschließen zu müssen, da Ihnen „bestimmt nichts passieren würde“. Ein Trugschluss, der im Fall des Falles zum finanziellen Ruin führen könnte.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover ist der Versicherungspartner an Ihrer Seite, der Sie allumfassend in Sachen Versicherungsschutz beraten wird.

Wir sind an Ihrer Seite

Gemeinsam analysieren wir Ihren Lebensstandard, Ihre Zukunftspläne sowie Wünsche und Bedürfnisse. Aus dem Ergebnis erstellen wir Ihnen ein optimal auf Sie abgestimmtes Versicherungskonzept, um Sie zukünftig in allen Lebenslagen ideal vor den finanziellen Folgen aus möglichen Schadensereignissen zu schützen.

Absicherung aller Lebensbereiche mit der DBV

Unsere Gesundheit stellt alle anderen Güter und Sachwerte in den Schatten – Grund genug, diese respektvoll und pfleglich zu behandeln.

Schnell kann ein schlechter Gesundheitszustand neben all den körperlichen Missständen auch zu einem finanziellen Fiasko führen, nämlich dann, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf regelmäßig, oder im schlimmsten Fall gar nicht mehr ausüben zu können.

Damit Ihnen dieses Schicksal erspart bleibt, sichert Sie die Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover optimal ab.

Ferner steigen die Behandlungskosten immer weiter ab, so dass insbesondere für Lehramtsanwärter, Referendare und Lehrer sehr schnell finanzielle Engpässe aufkeimen können – der Abschluss einer privaten Krankenversicherung in Ergänzung zum Beihilfeanspruch ist daher unabdingbar.

Mit dieser sind Sie immer in der Lage, sich an jedem Ort und zu jederzeit eine medizinische Behandlung leisten zu können, ohne sich Gedanken machen zu müssen, ob die Behandlung nicht Ihren finanziellen Spielraum überschreitet.

Ein Grund, warum der seitens des Gesetzgebers im Jahr 2009 beschlossen wurde, dass die Krankenversicherung, egal ob gesetzlicher oder privater Schutz, verpflichtend für jeden in Deutschland lebenden Bürger einzuführen. Ein Verstoß gegen dieses Gesetz führt unweigerlich zu einem Bußgeldverfahren sowie der für Sie kostenpflichtigen, rückwirkenden Nachversicherung in der Krankenversicherung.

Nachfolgend zeigen wir Ihnen, welche Versicherung Sie in welcher Lebenslage am meisten benötigen.

Haftpflichtversicherung

Die elementar wichtigste (und wahrscheinlich auch die bekannteste) Versicherung stellt die Haftpflichtversicherung dar.

Sie wird immer dann benötigt, wenn ein gegen Sie bestehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird. Dieser kann sehr schnell Forderungen erreichen, welche Sie schlagartig in die Insolvenz treiben würden.

Dies gilt sowohl für das Privatleben als auch für die Ausübung Ihres Berufes als Lehramtsanwärter, Referendar oder Lehrer, da Sie hier im Zusammenhang mit der Amtshaftung für durch Sie verursachte Schäden regresspflichtig gemacht werden können.

Aus diesem Grund beinhaltet das Portfolio der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover eine breite Auswahl an Haftpflichtversicherungen, um Sie in allen Lebensbereichen vor dem finanziellen Aus aufgrund eines durch Sie verursachten Haftpflichtschaden zu schützen.

Für Lehramtsanwärter, Referendare und Lehrer

Gerade Lehramtsanwärter, Referendare und Lehrer sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, da sie, anders als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft, im Rahmen der Amtshaftung regresspflichtig gemacht werden können.

Täglich haben Referendare, Lehramtsanwärter und Lehrer mit unterschiedlichsten Menschen zu tun – schnell kann es hier zu möglichen Schadensereignissen kommen. Beispielsweise rempeln Sie versehentlich jemanden an, der aufgrund dessen seine Brille verliert, welche im Zuge dessen auf den Boden fällt und zerbricht – ein klassischer Haftpflichtschaden.

Daneben kann es aber auch zu möglichen Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn zum Beispiel Streitfälle mit Elternteilen oder Vorgesetzten nicht mehr auf zwischenmenschlicher Ebene geklärt werden können. Gerade hier kann es Sie ein Vermögen kosten, wenn Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und sonstige mit dem Rechtsstreit verbundenen Kosten auf Sie zukommen.An dieser Stelle ist es wichtig, eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die im Fall des Falles alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit stehen, übernimmt.

Ferner können derartig gelagerte Streitfälle aber auch zu etwaigen Langzeitschäden führen – insbesondere im Bereich Ihrer Gesundheit. Stellen Sie sich vor, aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung erlegt man Ihnen ein Berufsverbot auf – langfristige psychische Probleme treten auf, weil Sie mit der Situation psychisch überfordert sind und nur noch eine entsprechende Langzeittherapie kann Ihnen bei der Traumbewältigung helfen.

Daneben ist es sinnvoll, sich einige Gedanken über den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu machen. Diese sichert Sie dann ab, wenn der Amtsarzt zu dem Ergebnis kommt, dass Sie, aus welchen gesundheitlichen Gründen auch immer, nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf als Lehrer auszuüben.

Während der Ausbildung

Der optimale Versicherungsschutz ist zu jederzeit in Ihrer beruflichen Laufbahn wichtig – egal ob Sie Lehramtsstudent, Referendar oder Lehrer sind. Unterschiedlich allerdings ist der jeweilige Versicherungsbedarf in den einzelnen Lebensabschnitten. Eine ständige Anpassung im Laufe der Zeit ist daher unabdingbar.

So sind Studenten oftmals bis zu einem Höchstalter von 30 Jahren in der Haftpflicht- und Krankenversicherung (Krankenversicherung 23 Jahre) über die Eltern abgesichert. Hier gilt es aber zu beachten, dass Sie nur dann in der Diensthaftpflichtversicherung abgesichert sind, wenn die Eltern ebenfalls Beamte im öffentlichen Dienst sind.
 
Im Falle der Überschreitung der genannten Altersgrenzen oder bei Abschluss der Ausbildung und Eintritt ins Referendariat sind Sie allein für Ihren Versicherungsschutz verantwortlich und müssen diesen ab sofort selbständig sicherstellen – hierbei unterstützt Sie gerne die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover.

Wichtig an dieser Stelle ist jedoch, dass Sie frühzeitig einen Beratungstermin vereinbaren, da gerade im Zusammenhang mit einer privaten Krankenversicherung Schwierigkeiten auftreten können, wenn Sie bestimmte Altersgrenzen erreichen, oder vor Abschluss einer Krankenversicherung an Vorerkrankungen leiden.

[axaordbv] [ort] [name] | Grundwissen Versicherung

FAQ Grundwissen Versicherungen

Welche Versicherungen sollten ein Lehrer, Referendare oder Lehramtsstudenten haben?

Wie für jede andere Berufsgruppe auch, gilt es für Lehrer, Referendare und Lehramtsstudenten einen notwendigen Basisschutz, idealerweise auch darüber hinaus, abzuschließen. Hierzu gehören unter anderem eine Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung und ideal typischerweise eine Unfallversicherung.

Anders jedoch, als in anderen Berufssparten, sollten Lehramtsstudenten, Referendare und Lehrer jedoch beim Abschluss von Versicherungsleistungen bestimmte Bausteine ergänzend abschließen. Zu den Klassikern in diesem Bereich gilt die Diensthaftpflichtversicherung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung, denn gerade in Lehrberufen werden Sie auch für Schäden zur Verantwortung gezogen, an denen Sie persönlich gar nicht beteiligt waren – nämlich immer dann, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.

Neben dieser elementar wichtigen Versicherung (Haftpflichtversicherung) empfiehlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung [name] in [ort] den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung.

Diese sichert Sie effektiv gegen die finanziellen Folgen, die eine vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses mit sich bringt, ab.

Ferner müssen sich Lehramtsstudenten, Referendare und Lehrer, wie jeder andere Bürger in Deutschland, im Rahmen der Versicherungspflicht krankenversichern. Ob dies über die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover geschieht oder eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen wird, spielt für die Erfüllung der Versicherungspflicht jedoch keine Rolle – empfehlenswert allerdings ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung, das diese durch ein deutlich höheres Leistungsspektrum bei weitaus günstigeren Prämien im Vergleich zu gesetzlichen Krankenversicherung überzeugen kann.

Wie werden Arzthonorare durch die Krankenversicherung beglichen?

Grundsätzlich besteht bei jeder Behandlung durch den Arzt ein Dienstleistungsvertrag, welchen Sie mit dem Arzt Ihrer Wahl eingehen. Dieser wird Ihnen hierfür eine Honorarrechnung ausstellen, welche aufgrund gesetzlicher Regelungen durch Sie in Vorleistung zu begleichen sind. Im Anschluss reichen Sie die von Ihnen beglichenen Abrechnungen bei der Krankenversicherung sowie bei der Beihilfestelle ein.

Sowohl die private Krankenversicherung als auch die Beihilfe erstatten Ihnen daraufhin den jeweils gültigen Quotenanteil.

Der Vorteil für Sie: Auf diese Weise können Sie taktisch im Zusammenhang mit der Beitragsrückerstattung vorgehen. Erst wenn Sie feststellen, dass Sie mit den eingereichten Rechnungen über dem Niveau der Beitragsrückerstattung liegen, reichen Sie diese ein.

So können Sie Ihre Rechnungen zunächst sammeln, und diese geschlossen zu einem späteren Zeitpunkt einreichen, wenn Sie feststellen, dass die von Ihnen erbrachten Zahlungen die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung übersteigen. Allerdings gilt hier zu beachten, dass es Verjährungsfristen gibt, die zwingend eingehalten werden müssen. Im Rahmen der privaten Krankenversicherung beträgt diese drei Jahre, bei der Beihilfe in der Regel höchstens ein Jahr.

Gibt es spezielle Versicherungen für Lehrer?

Der Beruf eines Lehrers bringt, auch im Vergleich zu anderen Berufsbeamten, einige Besonderheiten mit sich, welche Sie in anderen Berufssparten in dieser Form nicht vorfinden werden.

Im Gegensatz zu anderen Berufen haften Sie als Lehrer stets für alle durch Sie im Dienst verursachte Schäden – zu allem Überfluss unbegrenzt und mit Ihrem Privatvermögen. Aus diesem Grund können Sie niemals ausschließen, dass Ihnen im Laufe Ihrer beruflichen Laufbahn eine Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderung erwartet, welche Sie in den finanziellen Ruin treiben könnten.
Daher bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung [name] in [ort] spezielle Versicherungslösungen an, die optimal auf die Bedürfnisse von Lehramtsstudenten, Referendare und Lehrer zugeschnitten sind.

Beispielsweise bieten wir Ihnen im Zusammenhang mit unserer Haftpflichtversicherung die Zusatzbaustein Diensthaftpflichtversicherung und Amtshaftpflichtversicherung an.

Diese enthält auf der einen Seite den Baustein Diensthaftpflichtversicherung sowie auf der anderen Seite die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Mit diesen sichert Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover gegen alle Eventualitäten in Haftungsfragen ab, sodass Sie sich ab sofort voll und ganz Ihrem Beruf widmen können, ohne sich täglich Sorgen um mögliche Schadensersatzansprüche machen zu müssen.

Ebenso ist die Dienstunfähigkeitsversicherung eine weitere nennenswerte Absicherung. Sie sichert Sie gegen den finanziellen Verlust, welchen eine vorzeitige Dienstunfähigkeit mit sich bringt, ab.

Was sollte beachtet werden?

Bei der individuellen Absicherung ist es zwingend erforderlich, den Berufsstatus zu berücksichtigen. Es bestehen massive Unterschiede zwischen verbeamtete und angestellte Lehrer in der persönlichen Absicherung.

So ist es für Beamte in der Regel die günstigere Alternative, in Anlehnung an den bestehenden Beihilfeanspruch eine beihilfekonforme, ergänzende Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Angestellte Lehrer verbleiben zunächst in der gesetzlichen Pflichtversicherung.

Darüber hinaus haben angestellte Lehrer keine Möglichkeit zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Möchten Angestellte eine Existenzabsicherung abschließen ist hier auf die Berufsunfähigkeitsversicherung zu verweisen – eine zwar kostengünstigere Variante zur Dienstunfähigkeitsversicherung, aber im Leistungsfall unter Umständen mit Nachteilen behaftet sein kann.

Ferner sollte die Altersvorsorge dem jeweiligen Berufsstatus angepasst werden. Hier ergeben sich aufgrund der Steuerverpflichtungen etc. auch Unterschiede, die es zu berücksichtigen gilt.

Muss der Schlüsselverlust abgesichert werden?

Das Problem im Zusammenhang mit einem Schlüsselverlust besteht darin, dass es sich in der Regel um Schließanlagen handelt. Somit kann das Verlieren des Schlüssels zum Austausch der Schließanlage führen, was eine sehr kostspielige Angelegenheit werden kann – oft ein fünf- bis sechsstelliger Betrag.

Es gilt zwar weitestgehend der Grundsatz, dass lediglich im Falle vorsätzlichen Handelns eine Regresspflicht besteht, aber Ausnahmen gibt es leider immer wieder.
So kann es beispielsweise vorkommen, dass bereits bei fahrlässigem Handeln Haftungspflicht besteht.

In diesem Fall würde die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover den Schaden regulieren oder abwehren, für den Fall, dass unberechtigt gegen Sie vorliegende Ansprüche durchgesetzt werden sollen – notfalls auch vor Gericht. Die hierdurch anfallenden Mehrkosten werden vollständig durch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover getragen.

Was tun bei Verlust des Lehrerschlüssels?

Haben Sie den Schlüssel tatsächlich einmal verloren, haben Sie keinen großen Handlungsspielraum mehr. Sie werden nicht umherkommen, dieses Ihrem Dienstherrn zu melden, welcher den Austausch der Schließanlage veranlassen wird.

Im Rahmen der Amtshaftung wird ein Regressverfahren auf Sie zukommen, was in der Konsequenz bedeutet, dass Sie in voller Höhe, inklusive Ihres Privatvermögens, haften müssen.
Eine Tatsache, die unter Umständen Ihr finanzielles Aus bedeuten könnte, weshalb es unabdingbar ist, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen.

Nur diese stellt einen effektiven Schutz gegen die finanziellen Folgen derartiger Schadensereignisse dar.

Ist ein Wechsel jederzeit möglich?

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Ihnen nach Vertragsabschluss bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover ein attraktiveres Angebot – sowohl aus leistungsspezifischer als auch aus finanzieller Sicht.

In diesem Fall ist es legitim, den Wunsch eines Versicherungswechsels zu äußern. Wichtig jedoch ist zu wissen, dass entsprechende Kündigungsfristen zwingend einzuhalten sind und auch für spezielle Berufsgruppen keine Ausnahmen erfolgen können.

Bevor Sie allerdings den Wechselwunsch äußern und die Kündigung einreichen, würden wir Sie bitten, dass persönliche Gespräch mit Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover zu suchen.

Wir möchten Sie als Kunde nicht verlieren und oftmals bestehen interne Möglichkeiten, Ihren Versicherungsschutz zu Ihren Gunsten anpassen zu können. Scheuen Sie sich daher nicht und kommen jederzeit gerne auf uns zu.

Sind Lehrer automatisch krankenversichert?

In der Regel sollten Sie bereits vor Eintritt in das Beamtenverhältnis krankenversichert sein, da seit 2009 eine Verpflichtung besteht, eine Krankenversicherung – egal ob gesetzlich oder privat – abgeschlossen zu haben.

In der Regel bleibt der aktuell bestehende Krankenversicherungsschutz so lange aufrechterhalten, bis die Initiative von Ihnen ausgeht, eine Veränderung herbeiführen zu wollen. Mit der Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Referendariat) haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe, das heißt, Sie sind von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit – Ihnen steht es also frei, sich privat oder gesetzlich zu versichern.

Zusammengefasst bedeutet dies nunmehr, dass Sie nicht automatisch versichert sind – die für Sie optimal angepasste Versicherung müssen Sie unter Abwägung aller Vor- und Nachteile selber wählen und gegebenenfalls abschließen.

Welche Krankenversicherung ist die kostengünstigste für Lehrer?

Die Frage nach der preiswertesten Krankenversicherung ist nicht ohne Weiteres verbindlich zu beantworten, da der Markt mit seinen unterschiedlichsten Anbietern zu groß ist, um pauschal eine Aussage hierzu treffen zu können.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmen Sie bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung den gewünschten Versicherungsschutz und den hieraus resultierenden Versicherungsbeitrag selbst. Hinzu kommen bei der Preisgestaltung Ihr Eintrittsalter und der aktuelle Gesundheitszustand. So müssen Sie also auf Grundlage Ihres persönlich gewünschten Versicherungsumfangs, Ihres Eintrittsalters und des Gesundheitszustandes einen Versicherungsvergleich zwischen den Unternehmen durchführen.

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung erhebt die gesetzliche Krankenversicherung einen einheitlichen Beitragssatz. Hier kann der Vergleich sich somit lediglich auf die etwaigen Zusatzleistungen, welche vom Krankenversicherungsunternehmen stützen.

Die der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover hilft Ihnen gerne bei der Auswahl der richtigen Krankenversicherung – sprechen Sie uns gerne jederzeit an!

Welche Kosten kommen für eine Krankenversicherung für mich als Lehrer auf mich zu?

Im Rahmen der gesetzlichen Absicherung sind die Kosten relativ einfach zu ermitteln. Da hier der Beitragssatz stets einkommensabhängig ist – Eintrittsalter und Gesundheitszustand spielen keinerlei Rolle – können Sie den ungefähren Beitrag selbständig ausrechnen.

Der aktuell gültige Krankenkassenbeitrag im Rahmen einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt zurzeit 15,5 Prozent Ihres Bruttoeinkommens. Die Kosten einer privaten Krankenversicherung kann nicht pauschal bestimmt werden, weil hier unterschiedliche Faktoren maßgeblich für die Beitragsberechnung sind. Der Beitrag ergibt sich aus dem jeweiligen eintrittsalter sowie dem aktuellen Gesundheitszustand. Ihr monatliches Einkommen spielt bei der Ermittlung der Beitragsbelastung keine Rolle.

Nähere Informationen hierzu gibt Ihnen gerne jederzeit die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover.

Wie finde ich als Lehrer die optimale Versicherung?

Die Frage nach der optimalen Absicherung lässt sich leider nicht pauschal beantworten – zu komplex ist die Thematik rund um die verschiedenen Versicherungskonzepte.So spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise Ihr Berufsstatus. Sind Sie angestellter Lehrer oder Beamter? Auch finden Ihre persönlichen Lebensumstände Berücksichtigung. Sind Sie verheiratet, haben Sie Kinder? Welche Ziele und Träume haben Sie für die Zukunft?

Sie sehen, viele Fragen die es zu beantworten gilt, um Ihnen das ideale, auf Sie zugeschnittene Versicherungskonzept zu erstellen.

Aus diesem Grund empfehlen wir ein ausführliches, allumfassendes Beratungsgespräch bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover. Wir beraten Sie stets fair und haben die notwendigen Versicherungslösungen für Ihre optimale Absicherung im Portfolio.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover

Natürlich ist es auch der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover nicht möglich, Schäden oder Erkrankungen zu verhindern. Allerdings können wir Sie bestens gegen die Folgen derartiger Ereignisse absichern. Zwar ist es nicht immer möglich, aufgrund der eigenen finanziellen Situation alle erdenklichen Versicherungen abzuschließen, jedoch können wir gemeinsam ein Konzept ausarbeiten, um einen größtmöglichen Bereich abdecken zu können. Sprechen Sie uns hierzu gerne an – in Hannover und Umgebung ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover für Sie da!

Wir beraten Sie allumfassend und sichern Sie ab! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Theaterstr. 1
30159 Hannover
0511/84896515
Termin vereinbaren
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Hornig & Knoch oHG
Theaterstr. 1
30159 Hannover
Termin vereinbaren 0511 84896515 0511 84896516 Filialen und Team
Heute:
09:00 bis 20:00
sowie nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 20:00
Dienstag:
09:00 bis 20:00
Mittwoch:
09:00 bis 20:00
Donnerstag:
09:00 bis 20:00
Freitag:
09:00 bis 20:00

sowie nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen