10 Tipps zur Krankenversicherung

Schon immer konnte sich die DBV Deutsche Beamtenversicherung durch optimal auf die Bedürfnisse von Lehramtsanwärtern, Referendaren und Lehrern, angepassten Versicherungstarifen auf dem Versicherungsmarkt auszeichnen.

Hierzu gehört selbstverständlich auch ein umfangreiches Beratungsangebot. Aus diesem Grund möchten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover, Ihnen im Folgenden zehn Tipps für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Lehramtsanwärter, Referendare und Lehrer geben, damit Sie von Beginn an bei der Wahl Ihrer Versicherung auf der sicheren Seite stehen.

Hierauf sollten Sie achten

1) günstige Einstiegskonditionen

In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob Sie der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen (das ist immer dann der Fall, wenn Sie zunächst als angestellter Lehrer unterrichten). In diesen Fällen haben Sie zunächst keine Möglichkeit für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV).

Sind Sie von der verpflichtenden Mitgliedschaft in der Sozialversicherung befreit, gilt es jedoch schnell zu handeln, da in der PKV, anders als in der gesetzlichen Versicherung (GKV), das Eintrittsalter und der aktuelle Gesundheitszustand Faktoren für die Beitragsermittlung sind – also je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger die Beiträge.

2) Anwartschaftsversicherung

Ist eine Verbeamtung zu einem späteren Zeitpunkt geplant und es besteht bis zu diesem Zeitpunkt Versicherungspflicht und der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist noch nicht möglich, empfehlen wir den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Diese sichert Ihnen, je nachdem ob große oder kleine Anwartschaft, Gesundheitszustand den aktuellen Gesundheitszustand und Eintrittsalter, sodass bei einer späteren Antragstellung eine Aufnahme in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgt.

Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt etwaige Vorerkrankungen keine Berücksichtigung finden und somit auch keinen Einfluss auf die monatlichen Beitragsbelastungen haben (kleine Anwartschaftsversicherung).

Im Falle einer abgeschlossenen großen Anwartschaftsversicherung bilden Sie darüber hinaus von Beginn an Altersrückstellungen, das heißt, bei Abschluss der PKV wird fiktiv jenes Eintrittsalter berücksichtigt, welches Sie bei Abschluss der großen Anwartschaftsversicherung hatten.

3) Versicherungsvergleich

Krankenversicherungen sind in der Gesetzmäßigkeit, ähnlich anderen Versicherungssparten, strukturiert aufgebaut. Der Leistungsumfang sowie die Beiträge können aber von Versicherung zu Versicherung schwanken. Daher empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover, vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung einen ausgiebigen Versicherungsvergleich zu starten.

Sie haben beispielsweise die Möglichkeit, mit unserem Vergleichsrechner selbständig im Vorfeld einen für Sie zugeschnittenen Tarif auszuwählen – gerne unterstützen wir Sie natürlich auch in einem persönlichen Beratungsgespräch vor Ort!

4) Beitragsrückerstattungen (BRE)

Anders als in der GKV bieten private Krankenversicherer, so auch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover, eine Beitragsrückerstattung an.Immer dann, wenn in einem zuvor festgelegten Zeitraum keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen wurden, erhalten Sie, je nach Tarif, unterschiedlich gestaffelte Beitragsrückerstattungen.

Aber: Der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover ist Ihre Gesundheit eine Herzensangelegenheit! Aus diesem Grund möchten wir Sie keinesfalls dazu animieren, wichtige Untersuchungen auszulassen, nur um von der Beitragsrückerstattung profitieren zu können.

5) Vorsicht beim Selbstbehalt

Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung haben Lehramtsanwärter, Referendare und Lehrer unterschiedliche Optionen, Ihren Vertrag auszugestalten. So besteht auch die Möglichkeit, Selbstbehalte zu vereinbaren, um die monatlichen Beitragsbelastungen zu reduzieren.

Doch Vorsicht! Ein Selbstbehalt kann mitunter eine hohe zusätzliche Belastung werden, da in diesen Fällen die eingereichten Rechnungen erst ab Erreichen der Selbstbeteiligungsgrenze übernommen werden.
Sind Sie also häufiger oder gar chronisch krank, raten wir ausdrücklich vor der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ab!

6) Auskünfte über Versicherungspflicht einholen

Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Lehramtsanwärter, Referendare und Lehrer müssen Sie in Erfahrung bringen, ob ein Wechsel in die PKV auch zulässig ist. In diesem Fall kommt es darauf an, ob Sie angestellter Lehrer oder verbeamtet sind, denn nur in letzterem Fall ist der Wechsel in die PKV möglich.

Als Angestellter besteht diese Möglichkeit erst ab einem Einkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze, welche jährlich durch die Politik neu festgelegt wird.Als Beamter haben Sie mit sofortiger Wirkung die Option, eine beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover abzuschließen.

7) Beitragsvergleiche

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bei allen Versicherern identisch – er richtet sich nach Ihrem sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt. Die einzigen Unterschiede können die Erhebung etwaiger Zusatzbeiträge sein sowie individuelle Zusatzleistungen wie beispielsweise die Übernahme professioneller Zahnreinigungen. Daher lohnt sich auch hier ein genauer Vergleich!

Darüber hinaus sollten Sie, für den Fall eines vorliegenden Wahlrechts die Vor- und Nachteile einer privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung vornehmen und im Anschluss auch hier einen Preisvergleich durchführen.

8) Familienversicherung

Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover bietet Ihnen im Gegensatz zur GKV eine Reihe attraktiver Leistungen bei einem sehr günstigen Leistungsniveau, speziell für Lehramtsanwärter, Referendare und Lehrer. Allerdings darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass die gesetzliche Krankenversicherung einen deutlichen Vorteil gegenüber der PKV bietet – die Familienversicherung.

Im Rahmen dieser haben Sie die Möglichkeit, Ihre Familienangehörigen (Ehefrau, Kinder) kostenlos mitzuversichern, sofern diese kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielen.
Je nach Anzahl der Kinder kann diese Variante daher deutlich kostengünstiger als die private Krankenversicherung sein. Die dadurch entstehenden Versicherungslücken können Sie mit unseren attraktiven Zusatztarifen zu der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover umfangreich ergänzen.

9) Gesundheit vor Beitragslast

Bitte beachten Sie, dass ihre Gesundheit immer und ausnahmslos absolute Priorität haben muss. Wir möchten Sie daher ausdrücklich darauf hinweisen, niemals auf Kosten Ihres Krankenversicherungsschutzes und damit verbunden auch Ihrer Gesundheit, einen auf den ersten Blick günstigeren Tarif zu wählen. Oft gehen diese Tarifvarianten mit Leistungskürzungen, beispielsweise den Verzicht von Wahlleistungen im Falle eines Krankenhausaufenthaltes einher oder bestimmte Erkrankungen werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies könnte, im Falle eines Krankheitsleidens zum finanziellen Ruin führen.


Daher gilt immer: Gesundheit vor Beitragsbelastung!

10) Immer bei der Wahrheit bleiben

Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover erfolgt immer eine Gesundheitsprüfung, dass heißt, Sie erhalten einen Fragebogen, in dem Fragen zu ihrer Krankheitshistorie sowie dem aktuellen Gesundheitszustand erhoben werden. An dieser Stelle ist es von absoluter Notwendigkeit, ausnahmslos bei der Wahrheit zu bleiben, da anderenfalls der Krankenversicherer die Möglichkeit, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass unzureichende oder falsche Angaben bei der Antragstellung gemacht wurden. Darüber hinaus steht des dem Versicherer frei, alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Versicherungsleistungen von Ihnen zurückzufordern – auch dies kann zu einem finanziellen Desaster führen.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG

Unserer Meinung nach sollte die Krankenversicherung der DBV ein tagtäglicher Begleiter für jeden Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sein. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover informieren Sie gern im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs zu den Details unseres Versicherungsschutzes.

Theaterstr. 1
30159 Hannover
0511/84896515
Termin vereinbaren
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Hornig & Knoch oHG
Theaterstr. 1
30159 Hannover
Termin vereinbaren 0511 84896515 0511 84896516 Filialen und Team
Heute:
09:00 bis 20:00
sowie nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 20:00
Dienstag:
09:00 bis 20:00
Mittwoch:
09:00 bis 20:00
Donnerstag:
09:00 bis 20:00
Freitag:
09:00 bis 20:00

sowie nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen