Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer bei der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden

Als Lehrerin oder Lehrer bist du vor allem in deinen ersten Berufsjahren kaum vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt. Denn der Dienstherr entlässt dienstunfähige Beamte auf Widerruf und Probe schlicht aus dem Beamtenverhältnis. Mit der DU-Versicherung der Deutschen Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden sorgst du dagegen für passgenauen Schutz. Vereinbare noch heute einen Termin mit den Experten für Absicherung im öffentlichen Dienst!

Die Folgen einer Dienstunfähigkeit für Lehrer

Je nachdem, welchen Status du als Lehrerin oder Lehrer bereits erreicht hast, ergeben sich bei einer Dienstunfähigkeit unterschiedliche Folgen:

  • Beamte auf Widerruf und Probe: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und Verlust aller Leistungen des Dienstherrn.
  • Beamte auf Lebenszeit: Versetzung in den Ruhestand und Zahlung einer (Mindest-) Pension.

Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn du aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr für den Dienst geeignet bist. Sie stellt der Amtsarzt entweder auf deinen oder auf Antrag des Dienstherrn fest.
 
Beispiel: Du bist Beamter auf Probe (Studienrat) und verdienst 2.900 Euro netto. Bei einer Dienstunfähigkeit wirst du entlassen und dein gesamtes Einkommen geht verloren. Diese Versorgungslücke schließt du mit der DU-Versicherung der DBV Falk Binger in Dresden.
 
Denn wir zahlen dir eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Dabei halten wir uns an die Feststellungen des Dienstherrn. Hält er dich für dienstunfähig, bist du es automatisch auch in der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer. Du selbst bestimmst, wie hoch die monatliche Rente ausfällt.

Die „echte“ DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Grundsätzlich steckt auch hinter der DU-Versicherung nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Da die Begriffe „Berufsunfähigkeit“ und „Dienstunfähigkeit“ aber unterschiedlich definiert sind, kann eine Versorgungslücke entstehen. Denn unter Umständen bist du zwar für den Dienstherrn dienstunfähig, für den Versicherer aber nicht berufsunfähig.
 
Aus diesem Grund gibt es die „echte“ DU-Klausel. Stellt der Dienstherr die Dienstunfähigkeit als Lehrer fest, erkennen wir dieses Gutachten an. Wir prüfen nicht nochmal separat, ob du wirklich dienstunfähig bist. Anders sieht es beim Fehlen dieser Klausel aus. Hier kann genau der oben geschilderte Fall eintreten, wenn der Versicherer zu dem Schluss kommt, dass du nicht berufsunfähig bist. Im schlimmsten Fall hast du dann umsonst Beiträge gezahlt und stehst ohne Leistungen da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung  Falk Binger in Dresden

Die gute Nachricht

Alle Tarife der DU-Versicherung der DBV Falk Binger in Dresden enthalten die notwendige Dienstunfähigkeitsklausel. So bist du immer auf der sicheren Seite und Deckungslücken können gar nicht erst entstehen.
 

Die Leistungen unserer DU-Versicherung für Lehrerinnen und Lehrer

Mit der DU-Versicherung der DBV Falk Binger in Dresden bist du bestens vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt. Du profitierst unter anderem von diesen Vorteilen und Leistungen:

  • Du entscheidest selbst, wie hoch deine Rente ausfällt. So kannst du dein gesamtes Einkommen absichern.
  • Später, wenn du Beamter auf Lebenszeit bist, passt du deine DU-Rente einfach an den geänderten Bedarf an.
  • Durch die „echte“ DU-Klausel erkennen wir das Gutachten des Dienstherrn an und führen keine weiteren Prüfungen mehr durch.
  • Deine Rente erhöhst du durch die Nachversicherungsgarantie auch ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Während du die DU-Rente bekommst, musst du keine Beiträge mehr an die Deutsche Beamtenversicherung zahlen.
DBV Deutsche Beamtenversicherung  Falk Binger in Dresden

Häufig gestellte Fragen

Wann liegt eine DU vor?

Du bist dienstunfähig, wenn der Amtsarzt feststellt, dass du gesundheitlich voraussichtlich dauerhaft nicht mehr für deine dienstlichen Aufgaben geeignet bist. Die Feststellung kann sowohl der Beamte als auch der Dienstherr beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit?

Eine Berufsunfähigkeit liegt bei den meisten Versicherern vor, wenn du deinen letzten Beruf zu weniger als 50 Prozent für mindestens sechs Monate ausüben kannst. Dienstunfähigkeit kann bereits gegeben sein, wenn du mehr als drei Monate krank bist und voraussichtlich weiter krank sein wirst.

Für wen ist die DU-Versicherung sinnvoll?

Vor allem für Lehrerinnen und Lehrer auf Widerruf und Probe, da bei einer Dienstunfähigkeit das gesamte Einkommen verloren geht.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger

Willst du mehr über die Dienstunfähigkeit bei Lehrern sowie den passenden Versicherungsschutz erfahren? Dann zögere nicht und vereinbare noch heute einen Termin bei der DBV Falk Binger in Dresden. Wir sind gerne für dich da!
 

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