DBV Dresden Falk Binger | Dienstunfähigkeitsversicherung

DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden Dienstunfähigkeitsversicherung Dresden

DBV Dresden Falk Binger | Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten bei der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden

Trotz Risiko auf der sicheren Seite

Polizistinnen und Polizisten leisten einen herausragenden Dienst für die Sicherheit der Bevölkerung. Dabei solltest du aber darauf achten, dass deine eigene Absicherung nicht zu kurz kommt. Denn besonders in deinen ersten Dienstjahren bekommst du vom Staat keine Leistungen, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bei der Polizei arbeiten kannst. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten der DBV Falk Binger in Dresden bist aber auch du auf der sicheren Seite!

Berufs- und Dienstunfähigkeit im Überblick

Grundsätzlich gibt es große Unterschiede zwischen den Definitionen von Berufs- und Dienstunfähigkeit. Bei Polizeibeamten kommt eine weitere Unterform, die Polizeidienstunfähigkeit, hinzu. Sie ist für Bundespolizisten etwa wie folgt definiert (§ 4 Abs.1 BpolBG):
 
„Der Polizeivollzugsbeamte ist dienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb zweier Jahre wiedererlangt (Polizeidienstunfähigkeit) […]“
 
Hier reicht also bereits eine kleine Einschränkung, etwa eine Sehschwäche, um nicht mehr für den Dienst bei der Polizei geeignet zu sein. Um dich hier optimal abzusichern, brauchst du eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten. Diese zahlt dir eine monatliche Rente, wenn der Polizeiarzt bei dir die Dienstunfähigkeit feststellt.
 
Beachte außerdem, dass du nur als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt wirst, wenn du dienstunfähig bist. Beamte auf Widerruf und Probe werden bei Dienstunfähigkeit wegen fehlender gesundheitlicher Eignung aus dem Dienst entlassen. Ausnahmen gelten nur, wenn ein Dienstunfall vorliegt. Hier erfolgt keine Entlassung, sondern eine Versetzung in den Ruhestand. In dem Fall ist es egal, welchen Status du als Polizistin oder Polizist hast.

Ein Beispiel: 

Du bist Polizeikommissar auf Probe, Besoldungsgruppe A9, und verdienst mit Zulagen 2.800 Euro netto. Nun wirst du dienstunfähig. Durch die Entlassung fehlen dir jeden Monat 2.800 Euro, die du nur mit einer passgenauen Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten ausgleichen kannst. Die Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden hat für Polizistinnen und Polizisten hier die richtigen Lösungen im Portfolio.

Die DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung

Damit deine Versicherung bei einer Dienstunfähigkeit auch wirklich leistet, muss sie eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) enthalten. Unterscheide hier zwischen der echten und der unechten DU-Klausel:

  • Mit der echten DU-Klausel erkennt die DBV Falk Binger in Dresden das Gutachten des Amts- oder Polizeiarztes an. Die Versicherung führt keine weiteren Prüfungen durch, sondern leistet sofort, wenn die Dienstunfähigkeit festgestellt wurde.
  • Mit einer fehlenden DU-Klausel würde der Versicherer nicht direkt leisten. Stattdessen prüft er nach seinen eigenen Bedingungen, ob du wirklich dienstunfähig bist. Ist das nicht der Fall, gibt es keine Leistung, selbst, wenn du deinen Job bereits verloren hast.

Alle Tarife der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten der DBV Falk Binger in Dresden enthalten eine echte DU-Klausel. Mit uns bist du immer auf der sicheren Seite!

DBV Deutsche Beamtenversicherung  Falk Binger in Dresden - Dienstunfähigkeitsversicherung

Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten der DBV Falk Binger in Dresden sicherst du dich von deinem ersten Tag im Dienst an optimal ab. Für uns spielt es keine Rolle, warum du dienstunfähig bist. Etwa wegen Krankheit, Dienst- oder Privatunfall. Einzig relevant ist die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn und deine anschließende finanzielle Absicherung durch uns.
 
Du profitierst von folgenden Leistungen und Vorteilen:

  • Mit der DU-Klausel erkennen wir die Feststellung deines Dienstherrn unverzüglich an.
  • Du bestimmst selbst, wie hoch die Rente ausfällt, und kannst so dein gesamtes Einkommen absichern.
  • Die DBV Falk Binger in Dresden verzichtet in allen Tarifen der DU-Versicherung auf die abstrakte Verweisung an andere Berufe.
  • Wir leisten auch rückwirkend, wenn die DU erst später festgestellt wird.
  • Während wir leisten, musst du für deine Versicherung keine Beiträge mehr entrichten.
DBV Deutsche Beamtenversicherung  Falk Binger in Dresden - Dienstunfähigkeitsversicherung

Häufig gestellte Fragen

Wie wird man dienstunfähig?

Polizeidienstunfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn der Polizeiarzt feststellt, dass du aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr für eine Verwendung im Dienst infrage kommst.

Warum reicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aus?

Die Definitionen von Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung unterscheiden sich teilweise erheblich. Daher kann es passieren, dass du dienstunfähig bist, von deiner BU-Versicherung aber keinerlei Leistungen bekommst.

Wie hoch sollte ich die Rente in der DU-Versicherung ansetzen?

Ermittle zunächst die Versorgungslücke, die bei einer Dienstunfähigkeit entstehen würde. Berücksichtige dabei auch Kosten, die in Zukunft steigen oder dazukommen. So bekommst du den Betrag heraus, den du mit der DU-Versicherung mindestens abdecken solltest.

Was ist eine Dynamik in der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten?

Die Dynamik führt dazu, dass sich Beitrag und Leistungen jedes Jahr um einen festen Prozentsatz erhöhen.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger

Bei weiteren Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung stehen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf.

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