Anwartschaft für Ihre spätere Krankenversicherung
Für heilfürsorgeberechtigte Polizeibeamte bei der Landes- oder Bundespolizei kombiniert die DBV Deutsche Beamtenversicherung Kremer OHG in Bamberg die erforderliche Pflegepflichtversicherung mit einer Anwartschaft auf die private Krankenversicherung.
Dies ist insbesondere für Beamte relevant, die während ihrer aktiven Dienstzeit Anspruch auf freie Heilfürsorge haben und nach deren Wegfall einen eigenen Krankenversicherungsschutz benötigen.
Während die Pflegepflichtversicherung den vorgeschriebenen Schutz für den Pflegefall sicherstellt, bereitet die Anwartschaft den späteren Übergang in die private Krankenversicherung vor.
Das kann beispielsweise von Bedeutung sein, wenn der Anspruch auf Heilfürsorge endet und anschließend, abhängig von den persönlichen Voraussetzungen, ein beihilfekonformer Krankenversicherungsschutz erforderlich wird.
Die Anwartschaft sichert dabei den bei Abschluss festgestellten Gesundheitszustand. Nach dem Ende der Heilfürsorge kann der vorgesehene private Krankenversicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung aktiviert werden. Erkrankungen oder gesundheitliche Veränderungen, die während der Anwartschaft auftreten, führen bei der späteren Aktivierung nicht zu einer erneuten Risikoprüfung.