Beihilfe für Lehrer und Referendar

Sollten Sie als Lehrer und Referendar später das Ziel haben, können Sie sich verbeamten lassen. Mit Ihrem Status verpflichten Sie sich dazu, gewisse Aufgaben wahrzunehmen, erhalten aber auch aufgrund des besonderen Dienstverhältnisses Fürsorgeleistungen von Ihrem Dienstherrn. Darunter fällt auch die sogenannte Beihilfe für Lehrer und Referendare. Im Rahmen dieser beteiligt sich Ihr Dienstherr an den Kosten im Krankheitsfall. Die Versorgungslücke, die dabei entsteht, schließen Sie mit der beihilfekonformen, privaten Krankenversicherung Ihrer DBV Generalvertretung Axel Wanek in Kernen. Dank der maßgeschneiderten Versicherungslösung zahlen Sie nur einen Bruchteil der üblichen Kosten, erhalten aber Zugriff auf alle hochwertigen Leistungen.

Bekommt jeder Lehrer und Referendar Beihilfe?

Ob Lehrer und Referendar auf Lebenszeit, auf Widerruf oder Probe, in den meisten Fällen haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Im Gegensatz dazu sind angestellte Lehrer und Referendare von der Fürsorgeleistung ausgeschlossen. Ausnahmen bilden dabei nur ältere Verträge.

Wussten Sie, dass die Beihilfe für Lehrer und Referendare unter gewissen Umständen auch für Ihren Ehepartner oder Kinder sorgt? Das ist etwa der Fall, wenn Ihr Lebenspartner unterhalb der aktuellen Einkommensgrenze verdient und keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Selbst im Ruhestand kommt Ihnen die Beihilfe für Lehrer und Referendare zugute.

Service von DBV

Spezialist für den Öffentlichen Dienst

Sie haben noch weitere Fragen zur Beihilfe oder wollen sich zur beihilfekonformen, privaten Krankenversicherung beraten lassen? Nehmen Sie jetzt gerne Kontakt zu den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Axel Wanek in Kernen auf. Wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen.

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer und Referendar?

Die Höhe der Beihilfe bemisst sich am Beihilfebemessungssatz nach der Beihilfeverordnung (BVO). Was Sie danach erwartet? Als Lehrer ohne Kinder erhalten Sie 50 % der Kosten im Krankheitsfall erstattet. Mit der beihilfekonformen, privaten Krankenversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Axel Wanek in Kernen sichern Sie die anderen 50 % souverän ab. Wir bringen Ihnen in dieser neben maßgeschneiderten Leistungen auch gesonderte Konditionen mit. Bei mindestens zwei Kindern erhalten Sie 70 % Beihilfe. Dieser Satz gilt ferner für bei berechtigten Ehepartnern, eingetragenen Lebensgefährten und Beamten im Ruhestand. Bei Kindern sowie Waisenkinder beläuft sich dieser auf 80 %.

Unsere speziellen Tarife der PKV orientieren sich ideal an den Vorteilen der Beihilfe für Lehrer und Referendar und gewährleisten maximale Flexibilität. Sie zahlen bei uns weniger als „normal“ bei gleichem Leistungsanspruch und dem Status als Privatpatient mit allen Vorteilen wie kürzeren Wartezeiten oder die Chefarzt-Behandlung.

Bei allen weiteren Fragen rund um die Beihilfe für Lehrer und Referendare und die private Krankenversicherung sind wir gerne persönlich für Sie da. Buchen Sie jetzt Ihren Termin und stellen Sie uns all Ihre Fragen. Gemeinsam finden wir von der DBV Generalvertretung Axel Wanek in Kernen mit ihnen einen Rundumschutz, der wirklich zu Ihnen und Ihrem Leben passt.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Axel Wanek
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