Generell lässt sich festhalten: Sie als Verwaltungsbeamter können selbst entscheiden, ob Sie in eine private oder gesetzliche Krankenkasse eintreten wollen. Allerdings sollten Sie dabei bedenken, dass Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe zumeist in der Kombination mit der privaten Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte geltend machen können. Ausnahmen bestehen nur in einigen Bundesländern im Rahmen der pauschalen Beihilfe.
Darüber hinaus profitieren Sie bei der privaten Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Axel Wanek in Kernen von hochwertigen, ungekürzten Leistungen. Der Status als Privatpatient bringt Vorzüge, wie Behandlung durch den Chefarzt oder die bevorzugte Terminvergabe sowie geringe Beiträge nebst Bildung von Altersrückständen.
Da wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Axel Wanek in Kernen keine standardisierte Lösung, sondern eine spezielle private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte anbieten, sichern Sie sich weitere Vorzüge:
- maßgeschneiderte Konditionen für Sie als Verwaltungsbeamter
- umfassende Leistungen
- Brücke zur Beihilfe
- abgestimmte private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte auf den Bedarf als Beamter oder angehender Beamter im öffentlichen Dienst
Sie erhalten vorausschauend Beihilfe erst in naher Zukunft? In dem Fall raten wir Ihnen zum Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. So ist Ihnen heute schon der unkomplizierte Eintritt in die private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte zu niedrigen Beiträgen gewiss.