Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare
der DBV Generalvertretung Axel Wanek in Kernen

Jeden Tag sind Sie als Lehrer und Referendar Stress, Hektik und Druck ausgesetzt. Daher verwundert es nicht, dass laut einer Statistik in Ihrem Beruf die Diagnose „dienstunfähig“ immer häufiger gestellt wird. Viele Lehrkräfte schaffen es nicht einmal in den regulären Ruhestand oder werden, zu Beginn ihrer Karriere, vorzeitig aufgrund einer Dienstunfähigkeit entlassen. Dabei spielt das Alter kaum eine Rolle.

Bleiben Sie auf der sicheren Seite und denken Sie rechtzeitig an die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare Ihrer DBV Generalvertretung Axel Wanek in Kernen. Sollte es zum Ernstfall kommen, erhalten Sie von uns eine monatliche BU-Rente in einer von Ihnen festgelegten Höhe. So können Sie sich um Ihre Gesundheit kümmern und wir übernehmen einfach den Rest.

Was ist eine Dienstunfähigkeit?

Nach §44 des Bundesbeamtengesetzes liegt eine Dienstunfähigkeit bei Ihnen als Lehrer, Referendar oder Student dann vor, wenn Sie aufgrund Ihrer Gesundheit Ihrem Dienst innerhalb der nächsten sechs Monate für mindestens drei Monate nicht nachkommen können und dieser Zustand auch voraussichtlich auch noch die nächsten sechs Monate bestehen bleibt. Damit geht einher, dass Ihr Dienstherr Sie in den vorzeitigen Ruhestand schickt. Erst als Beamter auf Lebenszeit hätten Sie in dem Fall Anspruch auf ein geringes Ruhegehalt, mit dem Sie jedoch kaum Ihren Lebensstandard halten können. Als Beamter auf Widerruf gehen Sie bei einer Dienstunfähigkeit gänzlich leer aus und werden in der Rentenversicherung nachversichert. Sofern die Dienstunfähigkeit aus einem Dienstunfall resultiert, erhalten Sie als Beamter auf Probe Leistungen. Ansonsten jedoch auch nicht.

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Elementar wichtig

Genau diese Tatsachen machen die Dienstunfähigkeitsversicherung für Sie als Lehrer, Referendar oder Student schon von Karrierebeginn an so elementar wichtig. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Axel Wanek in Kernen geben Ihnen darüber hinaus zu bedenken, dass eine Dienstunfähigkeit nicht mit einer Berufsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Kommt es zu einer Dienstunfähigkeit, erhalten Sie keine Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei uns verlassen Sie sich bei der Dienstunfähigkeitsversicherung auf die „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel.

Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung

Profitieren Sie als Lehrer, Referendar und Student bei der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Axel Wanek in Kernen von folgenden Leistungen:

  • monatliche Rente in vertraglich festgelegter Höhe
  • Beitragsübernahme bei der Lebens- und Rentenversicherung
  • bedarfsgerechte Anpassung
  • bedarfsorientierte Absicherung
  • Vorteil einer Teilversicherung
  • Nachversicherungsoptionen möglich

Worauf kommt es bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare an?

Wussten Sie, dass eine Berufsunfähigkeit nicht gleichbedeutend einer Dienstunfähigkeit ist? Zur Anerkennung der Dienstunfähigkeit sollten Sie im Besitz folgender Unterlagen sein:

  • Entlassungs- bzw. Ruhestandszeugnis
  • Amtsärztliches Zeugnis

Achten Sie beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare auf das Kleingedruckte. Viele Verträge beinhalten die „falsche“ Dienstunfähigkeitsklausel, was bedeutet, dass der Versicherer Ihre Dienstunfähigkeit nach den allgemeinen Absätzen behandeln kann. So wäre es faktisch möglich, dass Sie noch einen anderen Beruf ausüben könnten und keinerlei Leistungen erhalten. Wir von der DBV Generalvertretung Axel Wanek in Kernen arbeiten natürlich nur mit der „echten“ Dienstunfähigkeitsklausel. Das bedeutet, dass wir innerhalb der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare nach Vorlage aller Unterlagen Ihre Dienstunfähigkeit ohne Kompromisse anerkennen.

Service von DBV

Spezialist für den Öffentlichen Dienst

Sie wollen sich näher über die Dienstunfähigkeitsversicherung informieren oder haben noch Fragen zur Absicherung? Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Axel Wanek in Kernen auf. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen.

Ab wann sind Lehrer und Referendare dienstunfähig?

Nach einem Unfall oder durch eine Erkrankung, welche Ihre beruflichen Tätigkeiten einschränkt und auf weniger als 50 % minimiert. Falls dieser Zustand vermeintlich für die nächsten 6 Monate bestehend bleibt, werden Sie von Ihrem Dienstherrn in den vorzeitigen Ruhestand entlassen. Neben Ihrem Dienst fällt damit auch Ihr gesamtes Einkommen weg. Quasi von heute auf morgen. Haben Sie bereits 40 Dienstjahre hinter sich, bekommen Sie ein Ruhegehalt von maximal 72 % Ihres letzten Gehalts. So werden Sie schwerlich Ihren Lebensstandard halten können.

Wenn Sie als Lehrer und Referendar nach einem Beamte auf Widerruf oder auf Probe trifft es bei einer Dienstunfähigkeit noch härter, da diese gänzlich leer aus. Aus diesem Grund legen wir von der DBV Generalvertretung Axel Wanek in Kernen Ihnen den Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare sehr an Herz und das so früh wie möglich.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Axel Wanek
Waiblinger Str. 22
71394 Kernen
Termin vereinbaren 07151 42654 07151 45376
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