Anders, als man es von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Wirtschaft kenn, stehen Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherrn. Das bedeutet, dass Sie einerseits Pflichten diesem gegenüber haben, aber auch den Anspruch auf eine lebenslange Fürsorge für sich und Ihre Familie haben. Diesem kommt Ihr Dienstherr in Form der Krankenfürsorge nach.
Erhalten Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll freie Fürsorge, beläuft sich die Erstattung der Kosten im Krankheitsfall auf 100 %. Bei der Beihilfe hingegen wird nur ein Teil von Ihrem Dienstherrn getragen. Die Restkosten müssen Sie selbst mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Axel Wanek in Kernen absichern.
Wann erhalten Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll freie Heilfürsorge und wann Beihilfe?
- Sie als Beamter der Bundespolizei haben generell Anspruch auf freie Heilfürsorge.
- In acht Bundesländern bekommen Beamte ebenso die freie Heilfürsorge.
- Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz sind ausgenommen. Hier erhalten Beamte der Bereitschaftspolizei freie Heilfürsorge, alle anderen Beihilfe.
- Nahezu überall besteht der Anspruch auf freie Heilfürsorge für Polizeianwärter in der Ausbildungszeit.
- Nach Ihrem aktiven Dienst haben Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll Anspruch auf Beihilfe.
- Ebenso können berücksichtigungsfähige Angehörige von der Beihilfe
- Haben Sie Anspruch auf Beihilfe und wollen diese geltend machen, müssen Sie die Restkosten in einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Axel Wanek in Kernen absichern.