Der Dienstherr gewährt bereits seinen jungen Beamten und Beamtenanwärtern Beihilfe. Wie diese genau ausfällt, richtet sich nach:
- Bundesland
- Dienstherr
- Status der Ausbildung
- Anzahl der berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen
Als Beamter auf Lebenszeit haben Sie in der Regel auch Anspruch auf Beihilfe. Eventuell gilt das auch für Ihren Ehepartner oder die Kinder. Dies kann der Fall sein, wenn das Einkommen Ihres Lebenspartners unterhalb der aktuellen Einkommensgrenze liegt sowie keine Versicherungspflicht vorliegt.
Beamte, die in den wohlverdienten Ruhestand gehen, erhalten mit der Beihilfe rund 70 % der Kosten erstattet, die bei medizinischen Behandlungen und dem Kauf von Medikamenten anfallen. In allen genannten Fällen müssen Sie stets die Restkosten über eine private Krankenversicherung absichern. Dies ist sogar Grundvoraussetzung, wenn Sie Ihren Anspruch geltend machen wollen.