Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Folgenden möchten wir Ihnen aufzeigen, wie es zur Dienstunfähigkeit kommen kann.
Ursachen für Dienstunfähigkeit
Als Lehrer sind Sie tagtäglich einem hohen Maß an Stress ausgesetzt. Hohe Stapel zu korrigierenden Klausuren, herausfordernde Schüler und eine strenge Schulleitung sind nur drei Beispiele für Stressfaktoren. Dazu kommt Ihr hohes Maß an Verantwortung. Sie sind für eine Vielzahl von Schülern verantwortlich. All diese Punkte können im Zusammenspiel zu einer derart großen Belastung werden, dass Sie schlimmstenfalls in einer psychischen Erkrankung münden. Die Statistik zeigt, dass mittlerweile fast ein Drittel der Fälle von Dienstunfähigkeit auf eine psychische Erkrankung zurückgeführt werden können. Die restlichen Fälle werden beispielsweise durch Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herz- Kreislauferkrankungen, Krebserkrankungen, Unfälle oder sonstige Erkrankungen verursacht.
Wie wird die Versorgung gewährleistet?
Sollten Sie dienstunfähig werden, steht Ihnen eine Versorgung mittels Ruhegehaltes von Ihrem Dienstherrn nur dann zu, wenn Sie auf Lebenszeit verbeamtet sind. Alle anderen werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen und fallen in die schwache Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung zurück.
Die Höhe des Ruhegehalts wird anhand Ihrer abgeleisteten Dienstjahre und Ihres zuletzt erhaltenen monatlichen Nettogehalts ermittelt. Auch nach 40 Dienstjahren beträgt das Ruhegehalt lediglich 71,75% des zuvor erhaltenen Gehalts. Dies hinterlässt eine Versorgungslücke, die geschlossen werden sollte. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock sorgt mit der Dienstunfähigkeitsversicherung dafür, dass Sie Ihren Lebensstandard trotz Dienstunfähigkeit aufrechterhalten können.
Wir bieten Ihnen einen Tarifvergleich
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock bietet Ihnen einen unabhängigen Tarifvergleich. Wenn Sie uns einige Informationen zu Ihrer Person zukommen lassen, errechnen wir Ihren ganz persönlichen Beitrag der Dienstunfähigkeitsversicherung. Darüber hinaus vergleichen wir alle Anbieter miteinander und finden heraus, welche Versicherung und welcher Leistungsumfang zu Ihnen passt. Das Ergebnis können wir entweder persönlich in unserer Geschäftsstelle besprechen oder wir lassen es Ihnen bequem per E-Mail zukommen. Sie haben die Wahl.
Wie setzt sich der Versicherungsbeitrag zusammen?
Es können keine pauschalen Aussagen zur Beitragshöhe unserer Dienstunfähigkeitsversicherung getroffen werden. Die Beitragshöhe setzt sich vielmehr aus vielen individuellen Faktoren des Versicherungsnehmers zusammen.
Einer der wichtigsten Faktoren ist sicherlich das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers. Je jünger Sie bei Vertragsschluss sind, umso günstiger fallen die Beiträge aus. Wir empfehlen Lehrern bereits während des Referendariats eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Neben dem Eintrittsalter spielte natürlich auch die Rentenhöhe eine große Rolle. Je höher die monatliche Dienstunfähigkeitsrente ausfallen soll, umso höher gestalten sich auch die Versicherungsbeiträge.
Durch Risikozuschläge entgegnen wir dem gesteigerten Dienstunfähigkeitsrisiko einiger Berufsgruppen. Hier sind vor allem Polizisten und Feuerwehrbeamte zu erwähnen. Einfluss hat auch Ihr Gesundheitszustand. Anhand Ihrer Krankenakte können gesundheitliche Risikofaktoren erarbeitet werden. Sollten Sie chronisch krank sein, besteht ein gesteigertes Risiko der Dienstunfähigkeit. Je länger die Vertragslaufzeit sein soll, umso höher fällt der monatliche Beitrag aus. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock rät Ihnen, hier keinesfalls hoch zu pokern. Sie sollten für einen nahtlosen Übergang zwischen Dienstunfähigkeitsschutz und Eintritt in den Ruhestand sorgen. So sichern Sie sich eine allumfassende Absicherung für den Ernstfall.
Die Folgen einer Dienstunfähigkeit
Sollten Sie dienstunfähig werden, erhalten Sie von der Dienstunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Unterstützung. In der Regel erhalten Sie eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente. Sie gelten dann als dienstunfähig, wenn Sie voraussichtlich für das nächste halbe Jahr nicht zumindest 50% Ihres Dienstes ableisten können. Sollte es dazu kommen, wird Sie Ihr Dienstherr für dienstunfähig erklären. Ein ärztliches Attest ist hierbei nicht von Nöten. Ihr Dienstherr hat das Recht, Sie in Ruhestand zu versetzen, wenn er der Meinung ist, dass Sie dem Dienst nicht mehr gewachsen sind.
Die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung
Zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung besteht ein großer Unterschied. Damit Sie Ihr Dienstherr für dienstunfähig erklären kann, benötigt er keine Bestätigung durch ein ärztliches Attest. Somit unterliegen verbeamtete Lehrer der Entscheidungsgewalt ihres Dienstherrn. Bei angestellten Lehrern sieht dies anders aus. Diese sollten sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.
Allerdings raten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock dabei auf ein wichtiges Detail zu achten. Schließen Sie niemals eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, die keine Dienstunfähigkeitsklausel in sich trägt. Diese Klausel sorgt dafür, dass sich die Berufsunfähigkeitsversicherung automatisch in eine Dienstunfähigkeitsversicherung verwandelt, wenn Sie von Ihrem Angestelltenverhältnis in ein Beamtenverhältnis wechseln sollten.