Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock haben für Lehrer und Referendare die optimalen Versicherungs- und Vorsorgelösungen im Angebot. Im Folgenden haben wir beispielhaft einige wichtige Versicherungen aufgelistet.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Wer eine intakte Gesundheit hat, kann sich glücklich schätzen. Schließlich ist diese unser höchstes Gut und Voraussetzung dafür, dass wir überhaupt Geld verdienen können. Sollten Sie einmal derart krank sein, dass eine Ausübung Ihres Lehrberufs auf unbestimmte Zeit nicht möglich sein wird, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Eine passende Absicherung bewahrt Sie vor den finanziellen Einbußen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock hat mit der Dienstunfähigkeitsversicherung die optimale Lösung für Sie im Angebot.
Beihilfekonforme Krankenversicherung
Als verbeamteter Lehrer und Referendar befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt. So muss Ihr Dienstherr Sie beispielsweise durch eine Krankenfürsorge unterstützen. Als Lehrer und Referendar erhalten Sie die Beihilfe. Diese übernimmt einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Für die Restkosten haben die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Rostock die leistungsstarke beihilfekonforme Krankenversicherung für Sie.
Diensthaftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung zählt zum grundsätzlichen Versicherungsschutz nahezu jeder Person. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Dienstleben aus? Auch hier lauern viele Haftungsrisiken, die keinesfalls unterschätzt werden sollten. Schließlich haben Lehrer eine sehr große Verantwortung, die nicht jederzeit zu 100% erfüllt werden kann. Ein noch so kleiner Moment der Unaufmerksamkeit kann teure Folgen haben. Die Diensthaftpflichtversicherung bewahrt Sie vor dem wirtschaftlichen Fiasko. Bei verbeamteten Lehrern und Referendaren haftet zunächst der Dienstherr. Dieser kann Sie jedoch im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Bei der Diensthaftpflichtversicherung der DBV werden die Forderungen gegen Sie genauestens geprüft. Unberechtigte Forderungen gegen Sie werden abgewehrt und berechtigte zuverlässig getilgt.